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Bäderregelung

Ab Sonntag wieder mehr offene Läden in MV

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Die Bäderregelung gestattet an der Küste und teils im Binnenland längere Geschäftszeiten. Eine Instanz könnte dem bald ein Ende bereiten.
Veröffentlicht:16.03.2018, 10:33

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In 77 Orten und Ortsteilen in Mecklenburg-Vorpommern tritt am Wochenende wieder die Bäderregelung in Kraft. Danach können möglicherweise zum letzten Mal an der Küste sowie in Tourismusorten im Binnenland bis in den November hinein die Geschäfte an Sonntagen öffnen. Neben den Ostseebädern gilt derzeit die Regelung auch in Ueckermünde, Waren, Röbel, Wolgast oder Feldberg.

Noch im ersten Halbjahr jedoch will das Oberverwaltungsgericht Greifswald entscheiden, ob die geltende Regelung dem Verfassungsgebot der „Sonntagsruhe” entspricht. In einer Eilentscheidung hatten die Richter allerdings keinen Grund gesehen, die Sonntagsordnung sofort zu stoppen.

Geschäfte können von 12 bis 18 Uhr öffnen

Gegen die seit Anfang 2016 geltende Ausnahmeregelung vom Ladenschlussgesetz hat die Gewerkschaft Verdi geklagt. Zuvor war die dahinterstehende Variante nach zähen Verhandlungen von Handel, Kirchen und Gewerkschaften gefunden und von Verdi sofort als „unausgegoren” kritisiert worden. Bemängelt worden war unter anderem die erlaubte Sortimentsvielfalt.

Laut Verordnung können die Geschäfte in den genannten Orten in der Zeit von 12 bis 18 Uhr öffnen. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben davon ausgeschlossen. Als Kompromiss waren Städte wie Neubrandenburg und Greifswald bei der Neufassung der Bäderregelung von der Liste der Tourismusorte gestrichen worden. Im Gegensatz zur Gewerkschaft hatten die Kirchen auf weitere Klagen verzichtet.

Unbenommen vom Streit um die Bäderregelung ist die erlaubte Sonntagsöffnung von Geschäften in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometern zur polnischen Grenze, unter anderem in Löcknitz.