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BGH verhandelt über Abschleppkosten

Abschlepper dürfen Fahrer nicht abzocken

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

250 Euro sollte ein Autofahrer an eine Münchner Abschleppfirma zahlen. Zu viel, meinen die Bundesrichter. Doch was ist angemessen? Der regionale Vergleich zeigt, dass die Frage schwer zu beantworten ist.
Veröffentlicht:04.07.2014, 21:45

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Abschleppdienste dürfen bei Falschparkern keine unangemessen hohen Kosten geltend machen. Dies entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Fall, in dem sich ein Autofahrer aus Bayern bis zur letzten Instanz wehrte: Es ging um die Forderung, 250 Euro für die Freigabe seines Autos zahlen zu müssen. „Die Abschleppkosten müssten mit dem verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird“, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.

Doch was ist regional üblich? Diese Frage ist für den Nordosten schwer zu beantworten. Immerhin variieren die Abschleppkosten zwischen 70 und 189 Euro. So müssen die Autofahrer in Neubrandenburg allein fürs Abschleppunternehmen 110 Euro zahlen, hinzu kommen Verwaltungsgebühren von 14,50 Euro, erklärte Doreen Duchow, Pressesprecherin der Stadt. Falls das Auto nicht am gleichen Tag abgeholt wird, fallen zudem zehn Euro Standgebühr pro Tag an.

Waren ist "Spitzenreiter" in MV

Einige Kilometer weiter westwärts wird’s noch teurer. Das Falschparken in Waren an der Müritz kostet zwischen 126 und 189 Euro – die Gebühr wird je nach Aufwand verlangt, heißt es aus dem Rathaus. Damit dürfte die Urlauberhochburg sogar einen Spitzenplatz in MV belegen. Zum Vergleich: In der größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns, in Rostock, kostet allein der Abschlepper 120 Euro – hinzu kommen 50 Euro Verwaltungs- und Verwahrgebühr. In der Hansestadt werden im Jahr auf Geheiß des Rathauses immerhin knapp 800 Autos abgeschleppt. In der Viertorestadt sind es in diesem Jahr bislang gerade mal fünf gewesen. Als deutscher „Spitzenreiter“ in Sachen Abschleppkosten gilt im übrigen Hamburg, wo 260 Euro fällig werden.

Dagegen kommen die Parksünder in Prenzlau eher günstig davon. Wochentags müssen 70,21 Euro für die Freigabe des abgeschleppten Wagens gelöhnt werden, am Wochenende 82,11 Euro, erklärte der 2. Beigeordnete Andreas Heinrich. Gezahlt werden muss wie in anderen Städten auch allein schon fürs Ausrücken des Abschleppers. Rund 35 Euro kostet die Leerfahrt.  

In Bayern muss nun das Landgericht München neu entscheiden, was in der Millionenmetropole angemessen ist. Es hatte in zweiter Instanz 175 Euro für zulässig befunden, nachdem das Amtsgericht zuvor 100 Euro festgesetzt hatte. BGH-Richterin Christina Stresemann kann angesichts des Wirrwarrs im Kostendschungel nur mit dem Kopf schütteln: „Das ist ganz frivol gegriffen, das geht so nicht.“