StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernAfD-Abgeordneter verklagt Präsidium wegen "Neger"-Äußerung

Landesverfassungsgericht

AfD-Abgeordneter verklagt Präsidium wegen "Neger"-Äußerung

Greifswald / Lesedauer: 1 min

Der AfD-Fraktionschef Kramer hat nach eigenen Angaben das Wort „Neger” im Landtag bewusst verwendet. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald beschäftigt sich nun mit dem Fall.
Veröffentlicht:24.10.2019, 06:21
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Das Landesverfassungsgericht in Greifswald beschäftigt sich am Donnerstag mit der Organklage des AfD-Fraktionschefs Nikolaus Kramer gegen das Landtagspräsidium. In einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber hatte Kramer im Oktober 2018 wiederholt das Wort „Neger” verwendet. Er habe das bewusst getan. Er wolle sich nicht vorschreiben lassen, was ein Schimpfwort sei, erklärte er.

Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke hatte sich zunächst wegen des Sitzungsverlaufs das nachträgliche Verhängen von Ordnungsmaßnahmen vorbehalten und ihm in der folgenden Sitzung einen Ordnungsruf erteilt. Kramer habe mit „Neger” ein Wort benutzt, das von der Gesellschaft als Schimpfwort und abwertende Bezeichnung für Menschen mit dunkler Hautfarbe verstanden werde.

Nach Kramers Ansicht hat der Ordnungsruf seine parlamentarischen Mitwirkungsrechte verletzt. Dagegen erklärte Schwenke, dass die Würde des Hauses verletzt worden sei.