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Parteiausschluss

AfD-Spitze will Professor Weber loswerden

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Die MV-AfD kommt nicht zur Ruhe: Nun soll der Rechtsaußen-Abgeordnete Professor Ralph Weber ausgeschlossen werden. Er hatte für zahlreiche Skandale gesorgt.
Veröffentlicht:23.06.2021, 17:29

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Kurz vor Beginn der heißen Phase von Landtags- und Bundestagswahlkampf bahnt sich in der krisengeschüttelten MV-AfD ein weiterer Machtkampf an. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der Landesvorstand beschlossen, gegen den Greifswalder Jura-Professor und AfD-Landtagsabgeordneten Ralph Weber ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Ein entsprechender Bericht des NDR wurde dem Nordkurier aus Parteikreisen bestätigt.

Weber hat immer wieder mit Rechtsaußen-Positionen provoziert

Weber, der auch schon vor dem Einzug in den Landtag 2016 mehrfach für Medienwirbel gesorgt hatte, gilt schon lange als „Enfant Terrible” seiner Fraktion. Er hatte zahlreiche kontroverse Äußerungen getätigt, etwa, als er eine Amokfahrt in Münster 2018 unzutreffenderweise ausländischen Terroristen zusprach oder als bekannt wurde, dass er zeitweise einen Neonazi in einem seiner Büros beschäftigt hatte.

Auslöser für den Rauswurf-Beschluss, den der durch diverse Rücktritte auf drei Personen geschrumpfte Landesvorstand getroffen hat, soll Webers Verhalten bei der Fortsetzung des Listenparteitags am Wochenende gewesen sein. Weber war bereits beim ersten Listenparteitag vor einigen Wochen abgestraft worden, hätte allerdings dennoch Chancen auf einen Wiedereinzug in den Landtag, weil er sein Mandat voriges Mal in seinem Wahlkreis auf Usedom direkt gewonnen hatte.

Ein Vorwurf: Beschimpfungen gegen Parteifreunde

Bei der Fortsetzung des Listenparteitags soll er den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als „Landesdiktator” bezeichnet und Parteifreunde als „Kanalratten” geschmäht haben. Außerdem soll er ein Schreiben weiterverbreitet haben, in dem Leif-Erik Holm als „großer Führer” bezeichnet und die Parteispitze massiv geschmäht wurde. Für den Nordkurier war Weber am Donnerstagnachmittag zunächst nicht erreichbar.

Ob das Parteiausschlussverfahren letztlich erfolgreich ist, hängt von von verschiedenen Faktoren ab. Weber hat in dem Verfahren das Recht auf Gehör, die Entscheidung über den Ausschluss trifft ein Schiedsgericht.