StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernAngeklagter dement: Auschwitzverfahren könnte scheitern

Ex-SS-Sanitäter

Angeklagter dement: Auschwitzverfahren könnte scheitern

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Hubert Z. ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen angeklagt. Der Prozess gegen ihn ist mehrmals geplatzt – jetzt möglicherweise endgültig.
Veröffentlicht:14.05.2017, 12:50

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Das Gerichtsverfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz droht in Neubrandenburg endgültig zu scheitern. Der Angeklagte Hubert Z. sei wegen fortschreitender Demenz nicht mehr in der Lage, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, seine Verteidigung angemessen zu führen und Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen, teilte das Landgericht Neubrandenburg am Samstag mit. Zu diesem Ergebnis seien die als Sachverständige bestellten Psychiater in ihrem Gutachten gekommen.

Dem 96 Jahre alten Mann aus der Nähe von Neubrandenburg wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Er war laut Anklage im Sommer 1944 einen Monat als KZ-Sanitäter in Auschwitz tätig.

Ein Befangenheitsantrag zurückgenommen

Das Gutachten sei den Prozessbeteiligten zur Stellungnahme zugesandt worden, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit. „Die Reaktion ist abzuwarten.”

Indes stellten die beiden Anwälte der Nebenkläger, Thomas Walther und Cornelius Nestler, klar, dass ihnen noch kein Gutachten vorliege. "Entgegen der Eilmeldung ist uns das Gutachten aber bisher nicht zugesandt worden", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft war am Sonntag nicht zu erreichen.

Das Gericht erklärte weiter, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hätten Befangenheitsanträge teilweise zurückgenommen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte Befangenheitsanträge gegen drei Richter der Schwurgerichtskammer und zwei weitere Richter gestellt. Sie hatte die Besorgnis, „dass die Richter eine innere Haltung eingenommen haben, die es ausschließt, dass sie das Verfahren mit dem gebotenen und unverzichtbaren Maß an Neutralität führen”. Nebenklage-Vertreter Walther stellte klar, dass lediglich ein Befangenheitsantrag zurückgenommen worden sei. Der Grund: Der betreffende Richter habe sich für eine "verbale Entgleisung" im November 2016 entschuldigt.

Verteidiger spricht von Justizskandal

Peter-Michael Diestel, Verteidiger von Hubert Z., geht davon aus, dass der Prozess gegen seinen Mandanten damit beendet ist. „Ein furchtbarer Justizskandal geht damit zu Ende“, sagte er.

Der Prozess war bereits im Herbst 2016 geplatzt. Das Landgericht wollte den Prozess mit Rücksicht auf die angeschlagene Gesundheit des Mannes 2015 gar nicht erst eröffnen. Das ordnete später aber das Oberlandesgericht in Rostock an.

Der Nordkurier begleitet den Prozess gegen Hubert Z. fortlaufend. Hier finden Sie eine Übersicht zu bereits erschienen Artikeln.