Polizei-Einsatz in Lutheran
Angeklagter will Polizeisperre nicht durchbrochen haben
Ludwigslust / Lesedauer: 2 min
Im Prozess um den umstrittenen Einsatz eines Mobilen Einsatzkommandos der Hamburger Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat der Angeklagte bestritten, mit seinem Wagen eine Polizeisperre durchbrochen und dabei einen Beamten verletzt zu haben. Kurz nachdem vermummte Beamte im Februar 2016 auf seinen am Straßenrand stehenden Wagen zugestürmt seien, sei bereits auf ihn geschossen worden, sagte der 29-Jährige am Dienstag am Amtsgericht Ludwigslust. An mehr könne er sich nicht erinnern.
Angeklagten wurde ein Auge ausgeschossen
Dem Angeklagten wurde während des Festnahmeversuchs ein Auge ausgeschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe fliehen wollen und dabei einen Beamten am Knie verletzt. Nach Angaben des Angeklagten waren die Einsatzkräfte für ihn nicht als Polizisten zu erkennen. Das Einsatzkommando war dem Wagen des Angeklagten über eine längere Strecke gefolgt und wollte eigentlich den Besitzer des Wagens – eine Hamburger Rotlichtgröße – festnehmen. Die Beamten vermuteten ihn fälschlicherweise als Beifahrer in dem Auto.
Rechtsanwalt Benjamin Richert, der den Angeklagten vertritt, übt harsche Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft. Der Polizist, der einem Menschen bei einem verpfuschten Einsatz ein Auge ausschießt, komme ungeschoren davon, und sein Opfer werde angeklagt. „Da wurde absolut einseitig ermittelt“, sagt er. Seinem Mandanten gehe es sehr schlecht: Vom Opfer zum Täter gemacht zu werden, belaste ihn schwer.