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Putenmast

Aufstallungspflicht nach neuem Geflügelpest-Ausbruch

Grammendorf / Lesedauer: 1 min

Im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht. In zwei Gebieten wurde zudem der Handel mit lebenden Vögeln, Fleisch, Eiern sowie Geflügelerzeugnissen untersagt.
Veröffentlicht:07.02.2021, 19:30
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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es es einen weiteren Geflügelpestausbruch. Wegen des Tierseuchenfalles in Grammendorf hat der Landkreis Vorpommern-Rügen ab sofort eine „Aufstallungspflicht” im gesamten Kreisgebiet angeordnet, wie ein Kreissprecher am Sonntag erklärte.

Das Virus des Subtyps H5N8 wurde am Sonntag bei mehreren Puten in der größeren gewerblichen Tierhaltung festgestellt. Wie viele Tiere nun getötet werden müssen, wurde noch nicht mitgeteilt.

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Sperrbezirk angeordnet

Der Kreis ordnete auch einen kleineren Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet an. In den Gebieten wurden Tierhalter verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. In beiden Gebieten dürfe nicht mit lebenden Vögel, Fleisch, Eiern sowie Geflügelerzeugnissen gehandelt werden.

Zuletzt hatte es mehrere Geflügelpestfälle im Nordosten gegeben. So war die Tierseuche erst vor wenigen Tagen im Tierpark Grimmen in Vorpommern-Rügen aufgetaucht. Ähnliche Fälle gab es in den letzten Tagen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim, wo mehrere Zehntausend Vögel getötet werden mussten.

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Fachleute schätzen, dass das Virus über Kontakte mit infizierten Wildvögeln eingetragen wird. Das könne auch indirekt über Personen, Fahrzeuge, Futter oder Gerätschaften geschehen.