Das Urteil am 11. Juni vergangenen Jahres war eindeutig: Nach rund viermonatigen Verhandlungen vor dem Landgericht Schwerin waren Peter Olijnyk (Ex-Geschäftsführer der Awo Müritz) und Götz-Peter Lohmann (Ex-Vorsitzender der Awo Müritz) wegen schwerer Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.
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Der Vorsitzende Richter Hennig Sauer hatte gegen Olijnyk eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung ausgesprochen. Zusätzlich wurden dem 72-jährigen Vermögensanteile in Höhe von rund 350.000 Euro an unrechtmäßig kassierten Gehältern entzogen. Olijnyks „Duzfreund“ Lohmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – allerdings auf Bewährung.
Anwalt gibt sich optimistisch
Doch auch jetzt – fast zehn Monate später – ist das Urteil gegen Olijnyk noch nicht rechtskräftig. Woran liegt das? Unmittelbar nach dem Urteilsspruch hatte Olijnyks Anwalt Dieter Johannes Schadewald Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt. Diese Revision aber hatte Schadewald anschließend nicht fristgerecht eingelegt. Derzeit berät der BGH, ob die offenbar zu spät eingereichte Revision doch noch zugelassen wird.
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Unklar ist noch, wann der Bundesgerichtshof über die Beschwerde entscheidet. Somit ist auch noch nicht entschieden, ob und wann der Ex-Awo-Chef seine mehrjährige Haftstrafe antreten muss. Derweil gab sich Schadewald gestern im Gespräch mit dem Nordkurier optimistisch und kämpferisch: „Solche Verfahren sind komplex und langwierig. Wenn wir uns keine Chance erhoffen würden, wären wir ja auch nicht in Revision gegangen.”