StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernBarbara Borchardt muss Gelder zurückzahlen

MV-Verfassungsrichterin

Barbara Borchardt muss Gelder zurückzahlen

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Nicht nur wegen der Relativierung von Mauerbau und Mauertoten ist die neue MV-Verfassungsrichterin Barbara Borchardt in die Schlagzeilen geraten. Sie hat offenbar auch doppelt Gelder kassiert.
Veröffentlicht:15.06.2020, 10:56

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Es war offenbar eine rechtliche Grauzone, in die sich Barbara Borchardt „eher unwissentlich” (Andreas Bonin, Pressesprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim) begeben hatte. Dies hat dazu geführt, dass die 64-Jährige bei Sitzungen der Linksfraktion im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) gleich zwei mal Aufwandsentschädigungen bekommen hat – als einfaches und ehrenamtliches Kreistagsmitglied und auch als hauptamtliche Geschäftsführerin der Kreistagsfraktion.

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Bescheid zur Rückzahlung vom Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gegenüber dem Nordkurier räumte Bochardt jetzt ein, dass sie vom Landkreis LUP am 5. Juni einen Bescheid mit der Aufforderung zur Rückzahlung der zu viel erhaltenen Sitzungsgelder erhalten habe. Drei Tage später, am 8. Juni, habe sie die Gelder zurück überwiesen, sagte Borchardt. Die Beträge, so LUP-Pressesprecher Andreas Bonin, hätten sich im niedrigen Bereich bewegt. Von einer „Bereicherung” könne nicht die Rede sein.

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Umstrittene Verfassungsrichterin räumt Fehler ein

In einem Nordkurier-Interview hat Borchardt vor 14 Tagen den Hintergrund der doppelten Gehälter erläutert. „Als Mitglied der Fraktion nehme ich zur Wahrnehmung meiner Verantwortung regelmäßig an den Fraktionssitzungen teil. Die von der Verwaltung vorgeschriebenen Teilnehmerlisten werden im Büro des Kreistages eingereicht und entsprechend abgerechnet. Die Berechnung erfolgt nicht von der Fraktion. Leider habe ich bisher keinen Hinweis bekommen, dass ich für die Sitzung der Fraktion kein Sitzungsgeld bekomme, es ist mir von der Verwaltung überwiesen worden” hatte Borchardt gesagt und seinerzeit betont, dass sie sich selbstverständlich über eine mögliche veränderte Rechtsstellung hätte informieren müssen.

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Sie habe das zuständige Büro gebeten, diese Frage zu klären und werde selbstverständlich dann auch die finanziellen Mittel zurückzahlen.

Landkreis Ludwigslust-Parchim ändert Vorschriften

Dies ist jetzt geschehen – und der Landkreis hat als Konsequenz die entsprechenden Vorschriften präzisiert, um künftige Doppel-Gehälter auszuschließen. „Mit unserer Nachjustierung sind wir weiter gegangen als andere Landkreise”, machte Pressesprecher Bonin deutlich.