StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernDas gilt jetzt für Baumärkte und Zoos in MV

Bundes-Notbremse

Das gilt jetzt für Baumärkte und Zoos in MV

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Glücklich ist die MV-Ministerpräsidentin mit dem Gesetz der Bundes-Notbremse nicht. Manuela Schwesig zeigt auf, was sich durch das neue Infektionsschutzgesetz für MV ändert.
Veröffentlicht:22.04.2021, 20:44

Artikel teilen:

Ab Samstag tritt das am Donnerstag verabschiedete Bundesinfektionsschutzgesetz auch in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Richtiggehend ärgerlich zeigte sich Manuela Schwesig, dass in MV die Baumärkte geschlossen werden. Lediglich in Rostock – die Hansestadt weist eine Inzidenz unter 100 auf – dürfen Baumärkte noch offen bleiben.

Mehr lesen: Corona-Notbremse ab Samstag – Länder stimmen trotz Kritik zu

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist lediglich Terminshopping mit einem negativen Corona-Test möglich. Ähnliche Regeln gelten ab Samstag auch bei den Zoobesuchen.

„Gerade die Zoss mit ihren tollen Spielplätzen und auch die Baumärkte hätten wir gerne für Familien und Kinder offen gehalten”, sagte Schwesig. Aber das aktuelle Bundesinfektionsschutzgesetz sieht etwas anderes vor.

Mehr lesen: 492 neue Corona-Infektionen am Donnerstag in MV gemeldet

Ausgangsbeschränkungen

Keine Chance hat MV auch, die Ausgangsbeschränkungen abzumildern. Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt in MV mit der Inzidenz über 100 rutscht – und das sind in MV bis auf Rostock alle – gelten die Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr. Weiterhin gültig sind die Kontaktbeschränkungen – ein Haushalt darf sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Ausgenommen sind dabei Kinder unter 14 Jahren.

Bitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies um diesen Inhalt darzustellen.

Unverändert bleiben in MV die Regeln für die Kitas und Schulen – sie bleiben bis auf eine Notbetreuung für die Klassen 1-6 und in der Kita geschlossen. Auch die Schließung des Einzelhandels bis auf die Grundversorgung und die Schließung körpernaher Dienstleistungen bis auf Friseure wird beibehalten.

Lesen Sie mehr dazu hier: Erst ab dieser Inzidenz machen Schulen in MV wieder auf

Positiv bewertet Schwesig beim Bundesinfektionsschutzgesetz, dass die Zahl der Kinderkrankentage von 20 auf 30 pro Elternteil beziehungsweise von 30 auf 60 für Alleinerziehende heraufgesetzt worden ist.

Mehr lesen: Corona-Impfung – Was tun, wenn der Impfausweis weg ist?