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Gerichtsbericht

Berliner fährt gegen Schranke und verklagt Stadt

Stralsund / Lesedauer: 1 min

Im Zivilverfahren um den Vorwurf einer nicht ausreichend ausgeschilderten Schranke haben sich der Kläger und die Stadt Ribnitz-Damgarten vor Gericht nicht geeinigt.
Veröffentlicht:30.09.2022, 18:54
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Ende Oktober solle in dem Fall des Schranken-Unfalls entweder ein Urteil verkündet oder weitere Beweise eingefordert werden, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Stralsund am Freitag mit. Laut Gericht macht der aus Berlin stammende Kläger gegen Ribnitz-Damgarten Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von mehreren Tausend Euro geltend.

Der Mann behauptet, dass er Anfang September des vergangenen Jahres auf seinem Fahrrad gegen eine geschlossene Schranke gefahren und gestürzt sei. Das Fahrrad des Klägers und seine Kleidung seien nach dessen Aussage durch den Sturz beschädigt worden.

Nicht ausreichend mehrfarbig

Er selbst habe Schürfwunden und eine Prellung der Hand erlitten und habe ambulant behandelt werden müssen. Der Kläger mache fehlende Hinweise etwa in Form von Schildern auf die Schranke als Grund aus.

Zudem sei die Schranke nicht in ausreichendem Maße mehrfarbig gestaltet. Es habe mehrfach Unfälle gegeben, die Stadt habe um die mangelnde Verkehrssicherheit gewusst. Die Stadt widerspricht dieser Darstellung und sieht die Schranke als ausreichend gesichert.