StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernBetrunkener Vater schlägt Kleinkind in Schwerin

Bürger schreiten ein

Betrunkener Vater schlägt Kleinkind in Schwerin

Schwerin / Lesedauer: 2 min

In Schwerin haben Zeugen einen stark betrunkenen Mann gestoppt, der auf seinen dreijährigen Sohn einschlug. Aber selbst als die Polizei eintraf, wollte der Vater nicht von dem Kind lassen.
Veröffentlicht:21.02.2019, 13:42

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Ein Anwohner hat am Mittwochmittag in Schwerin gesehen, wie ein kleiner Junge in einer Sitzkarre von einem Mann geschlagen wurde. Der Junge schrie dabei. Der Anwohner eilte sofort zur Hilfe. Mittlerweile waren auch mehrere Bürger anwesend, um die Situation zu beruhigen.

Ein mit 2,72 Promille stark alkoholisierter Mann – wie sich später herausstellte der Vater des Kindes – versuchte, immer wieder an dem Kleinen zu zerren. Die Anwesenden konnten dies verhindern.

Kind im Klinikum

Selbst der Polizei gegenüber gab sich der 45-Jährige ungehalten. Es gelang dem Vater sogar, den Dreijährigen aus der Karre zu ziehen und auf den Arm zu nehmen. Er torkelte dann mit dem Kind auf dem Arm gegen den Streifenwagen.

Die Beamten nahmen das Kind sofort an sich, der Betrunkene wurde in Gewahrsam genommen. Da das Kind auf die Polizisten keinen guten Eindruck machte, wurde ein Rettungswagen angefordert. Dieser brachte den Jungen in Begleitung der Mutter zur Untersuchung ins Klinikum. Das Kind ist nach ersten Untersuchungen nicht verletzt worden.

Vater in Gewahrsam

Der Vater wurde zur Ausnüchterung bis zum nächsten Morgen in polizeilichen Gewahrsam genommen. Der Mann bekam ein Betretungsvervot bis Sonntag für die eigene Wohnung. Seine Wohnungsschlüssel behielt die Polizei ein.

Das Jugendamt wurde eingeschaltet. Die Mutter und ihre vier Kinder werden nun durch Mitarbeiter des Jugendamtes und des Kindernotdienstes intensiv betreut. Gegen den Vater wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener eingeleitet.

Die Polizei bedankt sich in einer Mitteilung ausdrücklich bei den beherzt eingreifenden Bürgern für ihr couragiertes Handeln zum Schutze des Kindes.