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Silvester-Feiern

Böllern in vielen Flüchtlingsunterkünften verboten

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Silvesterraketen in Flüchtlingsunterkünften dürften in Mecklenburg-Vorpommern die Ausnahmen sein. Das Land verbietet sie in den Erstaufnahmeheimen. Die Landkreise handhaben die Knallerei unterschiedlich.
Veröffentlicht:29.12.2015, 15:18
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Silvester soll in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern größtenteils ohne Böller und Raketen gefeiert werden. Das Land untersagt das Zünden von Silvesterfeuerwerk in seinen Flüchtlingsunterkünften, wie das Innenministerium mitteilte. Bewohnt seien derzeit die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst und deren Außenstelle in Stern Buchholz bei Schwerin sowie die Landesunterkunft in Basepohl bei Stavenhagen.

Die Flüchtlinge würden durch Aushänge in sechs Sprachen in den Einrichtungen über das Verbot informiert, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Den Bewohner werde mitgeteilt, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gelände der Einrichtung, vor den Unterkünften und in den Häusern aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung sei die Wache berechtigt, die Feuerwerkskörper einzuziehen. Das Innenministerium empfehle den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Aushänge in ihren Einrichtungen ebenfalls zu verwenden.

Mögliche Probleme für traumatisierte Flüchtlinge

Dezentral untergebrachte Flüchtlinge wurden über den Brauch in Deutschland unterrichtet, das neue Jahr mit lauter Knallerei zu begrüßen, damit sie nicht erschrecken, sagte der Sprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Andreas Bonin. Für traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge könne das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Problem werden. Der Landkreis verbiete das Silvesterfeuerwerk in den beiden Gemeinschaftsunterkünften in Ludwigslust und Parchim nicht ausdrücklich. "Das Knallen in Maßen, auch vor den Einrichtungen, wird toleriert", sagte er.

Dagegen hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für seine Gemeinschaftsunterkünfte in Neubrandenburg und Friedland und die Jugendherbergen Mirow und Zieslow die Knallerei ganz verboten. Im Landkreis Rostock sind Feuerwerke in einigen Gemeinschaftsunterkünften erlaubt, in anderen nicht.

Die Vorsitzende des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern, Ulrike Seemann-Katz, sagte, sie halte das Verbot von Silvesterknallern wegen der Brandgefahr und der beengten Verhältnisse für sinnvoll. Allerdings würde wohl nur eine verschwindend geringe Zahl von Flüchtlingen selbst Silvesterfeuerwerke zünden. Sie hätten gar kein Geld dafür. Ebenso sinnvoll wäre es, das Knallen vor den Unterkünften zu verbieten, meinte Seemann-Katz. Die meisten Brände in Flüchtlingsheimen seien entstanden, weil Silvesterraketen von draußen in die Unterkünfte geworfen wurden.