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Geheime Gästeliste

Bürger verklagt Landtag wegen Sektempfang für Schwesig

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Die MV-Landtagsverwaltung weigert sich, die Gästeliste eines Sektempfangs herauszugeben, der am Tag von Manuela Schwesigs Wahl zur Ministerpräsidentin stattfand. Nun landet der Fall vor Gericht.
Veröffentlicht:18.07.2019, 05:02

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Eigentlich herrscht auch in Mecklenburg-Vorpommern Gewaltenteilung, aber am Tag der Wahl Manuela Schwesigs (SPD) zur Ministerpräsidentin – mithin der Chefin der Exekutive – wollte Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) – Chefin der Legislative – wohl nicht so streng sein: Die zwischenzeitlich verstorbene Landtagspräsidentin lud im Café des Schweriner Schlosses zum Sektempfang für geladene Gäste anlässlich der Wahl Schwesigs.

Grund genug für Johannes Filter vom Internet-Portal „Frag den Staat”, Einsicht in die Gästeliste zu erbitten – nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das es seit über zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern gibt, und das es allen Bürgern ermöglicht, Unterlagen von Behörden einzusehen.

Nach dem Gesetz sollte die Herausgabe der Gästeliste eigentlich selbstverständlich sein – doch die Landtagsverwaltung weigert sich seit nunmehr rund zwei Jahren, die Daten herauszugeben. Nicht nur, dass sich die Behörde viel Zeit mit den Antworten ließ und regelmäßig Fristen um ein Vielfaches überreizte. Sondern die Behörde weigerte sich auch, die Daten herauszugeben – unter anderem mit Verweis auf Datenschutz-Rechte der Eingeladenen. Lediglich, dass diverse Vertreter von Institutionen, Organisationen und „persönliche Weggefährten der Ministerpräsidentin” unter den Eingeladenen waren, wurde mitgeteilt.

131 Personen wurden eingeladen – doch wer genau?

Über eine Teilfrage, nämlich ob die Gästeliste überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des IFG falle, wurde sogar eigens ein Gutachten erstellt, das aber offenbar zu dem Schluss kam, dass dies doch der Fall sei. Herausgegeben hat die Landtagsverwaltung bis heute aber weder die Liste noch das Gutachten, in das der Antragsteller gern ebenfalls einen Blick werfen würde.

Beides will der gebürtige Schweriner Filter jetzt einklagen. Die erste Klage, nach der Gästeliste, ist im März beim Verwaltungsgericht Schwerin eingegangen. Verhandelt worden ist über die Angelegenheit noch nicht, bislang sind nur Schriftstücke zwischen Gericht, Landtagsverwaltung und Klägern ausgetauscht worden.

Dabei ist zumindest schon einmal herausgekommen, dass die Landtagsverwaltung 131 Einladungen per Post versendet und die Präsidentin weitere Einladungen mündlich ausgesprochen hat – doch an wen, ist nach wie vor ungeklärt. Die zweite Klage, nach dem Gutachten, ist am Mittwoch ans Gericht übermittelt worden.

Kläger: Landtagsverwaltung versteht nicht, was meine Rechte sind

Filter, der mit seinem Internet-Portal schon einige Dutzend Klagen gegen Behörden geführt und die meisten auch gewonnen hat, sagt dazu: „Während auf Bundesebene die meisten Behörden inzwischen verstanden haben, welche Auskunftsrechte den Bürgern zustehen, sind Anfragen nach dem IFG in Mecklenburg-Vorpommern den Behörden offenbar noch weitgehend unbekannt.”

Fast immer gebe es Ärger, ehe die gewünschten Antworten vorlägen. Weiter sagte Filter, er wolle mit seinen beiden Klagen gegen den Landtag zwar in erster Linie die Liste und das Gutachten erhalten, gleichzeitig aber auch einen Beitrag dazu leisten, „dass die Behörden in MV verstehen, wie sie mit diesen Anfragen umgehen müssen.” Sein Eindruck sei, dass die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung einfach nicht verstünden, dass er das Recht habe, die Liste einzusehen.

Wie das Verfahren ausgeht, ist mithin vorerst offen – allerdings gibt es einen Präzedenzfall. So erklagte sich der Verbraucherschützer Thilo Bode erfolgreich die Einsichtnahme in die Gästeliste einer Art „Geburtstagsfeier”, die der damalige Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, 2008 im Bundeskanzleramt bei Angela Merkel feierte. Erst 2012 rückte ihr Amt die Gästeliste heraus, nachdem die Sache in zwei Instanzen verhandelt worden war.