Wer nach dem überwältigenden Erfolg der SPD bei der Landtagswahl im September 2021 gedacht hatte, die Partei von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig könnte locker durchregieren und die Legislaturperiode würde in politischer Langeweile erstarren, hat sich gewaltig getäuscht. Der im November neu gegründeten Regierungskoalition aus SPD und Linke steht mittlerweile eine angriffslustige Jamaika-Opposition aus CDU, Grünen und FDP sowie mit der AfD die zahlenmäßig stärkste Oppositionsfraktion gegenüber.
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„Jamaika” hat zum mutmaßlichen jahrelangen Missmanagement an den Unikliniken Rostock und Greifswald mittlerweile einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) initiiert und will sich diesen auch von der Linkskoalition nicht klein machen lassen. Letzteres ist fast wörtlich zu nehmen, da Rot-Rot laut CDU-Fraktion „ihre Parlamentsmehrheit genutzt hat, um die Anzahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses von 13 auf 9 zu drücken. Dadurch verliert die CDU-Fraktion einen Sitz, mithin kommt es zu einer starken Verzerrung der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse”.
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Und das wird jetzt juristische Konsequenzen haben. „Die CDU-Fraktion klagt wegen Verletzung des parlamentarischen Gleichheitsgrundsatzes. Die Landesverfassung stellt mit Artikel 34 nicht nur die besondere Bedeutung der Untersuchungsausschüsse heraus, sondern weist auch darauf hin, dass im Untersuchungsausschuss besonderer Wert auf Mehrheitsverhältnisse gelegt werden muss, die der parlamentarischen Zusammensetzung nahe kommen”, betont Sebastian Ehlers, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion.
Diese „Spiegelbildlichkeit” sei bei neun Mitgliedern nicht mehr gegeben. Bei neun Mitgliedern erhalte die Fraktion der SPD vier Mitglieder, alle anderen Fraktionen jeweils ein Mitglied. Zwar sei die SPD-Fraktion die größte Fraktion, so Ehlers weiter, zwischen den kleineren Fraktionen gäbe es in ihrer Fraktionsstärke aber eine erhebliche Spannbreite und diese werde durch einen „Mini-PUA” schlicht nicht berücksichtigt. Die Rechte der Opposition seien laut CDU in unzulässiger Weise beeinträchtigt. „Uns geht es um einen arbeitsfähigen Untersuchungsausschuss, der verfassungsrechtlichen Mindeststandards entspricht – beides ist ganz offenkundig nicht im Interesse der Linkskoalition. Deswegen sehen wir keine andere Möglichkeit, als gegen die Entscheidung von Rot-Rot vor dem Verfassungsgericht zu klagen”, stellt Ehlers fest.
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Und noch etwas kündigt der CDU-Politiker an: „Wir legen großen Wert darauf, dass auch der Untersuchungsausschuss zur umstrittenen Klimaschutzstiftung 13 Mitglieder haben muss.”