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Maskenpflicht, Schule und Co.

Corona-Lockdown – Das ändert sich in MV

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 14. Februar verständigt. Einzelne Maßnahmen werden sogar verschärft. Eine Übersicht.
Veröffentlicht:20.01.2021, 07:06

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Der Corona-Lockdown In Deutschland wurde verlängert. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis zum 14. Februar gelten. Am Donnerstag ist eine Sondersitzung des Landtags in Schwerin geplant, am Freitag ein Landes-Corona-Gipfel. Wann die neuen Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten, ist noch nicht final geklärt.

Am Mittwochmorgen twitterte MV-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung. Wir müssen uns weiter gemeinsam vor dem Coronavirus schützen, insbesondere die hochansteckende Mutation sei gefährlich, sagte sie in einem Video:

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Kontaktbeschränkungen

Diese Regelungen haben sich nicht verändert. Ein Haushalt darf sich weiterhin nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 12 Jahre können davon ausgenommen sein, wenn dies für die Betreuung notwendig ist. Es ist egal, wo das Treffen stattfindet – bei der Einzelperson oder beim Haushalt mit mehreren Menschen.

Maskenpflicht

Diese soll im Nahverkehr und in Geschäften verschärft werden. Dort sollen Menschen künftig einfache OP-Masken oder etwa FFP2-Masken tragen. In Innenstädten gilt in manchen Bereichen bereits eine Maskenpflicht. Dort sollen gewöhnliche Alltagsmasken, etwa aus Baumwolle, weiterhin erlaubt sein. Doch generell wird empfohlen, auf die Masken zurückzugreifen, die einen höheren Schutz bieten.

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Schulen

Die Schulen in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim dürfen von kommenden Montag an nur noch für eine Notbetreuung öffnen, weil dort die Infektionszahlen besonders hoch sind. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es diese Einschränkung bereits.

Die Eltern in den betroffenen Landkreisen können ihre Kinder bis Klasse 6 nur noch dann in die Schule bringen, wenn sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten und einen entsprechenden Nachweis erbrngen. Für die Abschlussklassen, also etwa die Jahrgänge 10 und 12, soll der Präsenzunterricht aber landesweit weiterhin möglich sein.

In den anderen Landkreisen sowie in Schwerin und Rostock bleiben die Schulen bis Klasse 6 grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. Allerdings sind die Eltern überall dringend gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Ab Klasse 7 lernen alle Schüler in MV von zu Hause, die Abschlussklassen ausgenommen.

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Kitas

Die Regelungen sollen hier ähnlich wie bei den Schulen sein. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim dürfen von kommenden Montag an Kitas nur noch für eine Notbetreuung öffnen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es diese Einschränkung bereits.

In den anderen Landkreisen sowie in Schwerin und Rostock bleiben die Kitas grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. Doch auch hier wird appelliert, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

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Homeoffice

Laut Bund-Länder-Beschluss müssen Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es der Job zulässt. Eine entsprechende Verordnung soll zunächst bis zum 15. März gelten.

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Hotspots

In Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll es weiterhin Einschränkungen geben können. Dies kann laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auch bereits bei niedrigeren Zahlen umgesetzt werden.

Geschäfte, Gastronomie, Kultur und Sport

Viele Geschäfte bleiben auch weiterhin geschlossen. Dies gilt ebenfalls für viele Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios. Gastronomiebetriebe dürfen nur außer Haus verkaufen oder ihre Waren ausliefern. Weiterhin geöffnet sind etwa Supermärkte, Drogeriemärkte, Banken und die Post.

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