Am Mittwoch haben Bund und Länder abermals über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die bestehenden Regelungen werden im Nordosten in einigen Bereichen zunächst bis zum 7. März weitergeführt, doch es sind auch erste vorsichtige Lockerungen vorgesehen. Eine Übersicht:
Schulen
Grundschüler sollen nach den Winterferien vom 22. Februar an in die Schulen zurückkehren. Das soll für Landkreise und kreisfreie Städte gelten, die einen Inzidenzwert von unter 50 haben. Diesen wichtigen Schwellenwert haben derzeit die Landkreise Vorpommern-Rügen, Rostock, Nordwestmecklenburg sowie die Hansestadt Rostock unterschritten. Was das für die anderen drei Landkreise und die Landeshauptstadt Schwerin bedeutet, die derzeit allesamt höhere Werte haben, soll am Freitag im Corona-Landesgipfel geklärt werden.
Die höheren Jahrgangsstufen sollen weiterhin landesweit zu Hause lernen, ausgenommen sind davon Abschlussklassen.
Kindergärten
Auch Kitas sollen vom 22. Februar an wieder regulär öffnen. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass die entsprechenden Landkreise, beziehungsweise die beiden kreisfreien Städte, einen Inzidenzwert von unter 50 haben. Wie mit Kitas in den anderen Regionen umgegangen wird, soll ebenfalls am Freitag entschieden werden.
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Friseure
Friseursalons können am 1. März unter Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hoffte am Mittwochabend darauf, dass dies dann auch im Hotspot-Landkreis Vorpommern-Greifswald möglich ist. Eine Öffnung von anderen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios ist zunächst nicht vorgesehen.
Kontaktbeschränkungen
Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen haben sich nicht verändert. Ein Haushalt darf sich weiterhin nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 12 Jahre können davon ausgenommen sein, wenn dies für die Betreuung notwendig ist. Es ist egal, wo das Treffen stattfindet – bei der Einzelperson oder beim Haushalt mit mehreren Menschen.
Maskenpflicht
Es soll weiterhin bei der verschärften Maskenpflicht bleiben, Menschen müssen also im Nahverkehr und in Geschäften FFP2 oder OP-Masken tragen. Am Dienstag begann die landesweite kostenlose Zustellung von sechs FFP2-Masken pro Haushalt. Diese soll in wenigen Tagen abgeschlossen sein.
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Homeoffice
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Beschäftigten weiterhin das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es der Job zulässt.
Geschäfte, Gastronomie, Geschäfte und Sport
Viele Geschäfte bleiben auch die kommenden Wochen weiterhin geschlossen. Dies gilt ebenfalls für viele Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios. Gastronomiebetriebe dürfen nur außer Haus verkaufen oder ihre Waren ausliefern. Weiterhin geöffnet sind etwa Supermärkte, Drogeriemärkte, Banken und die Post.
Wie geht es weiter
Am Donnerstag ist eine Sondersitzung des Landtags in Schwerin geplant. Ebenfalls am Donnerstag tagt die sogenannte Task Force Wirtschaft, dort sollen mögliche Lockerungspläne besprochen werden. Am Freitag steht ein Landes-Corona-Gipfel auf dem Programm. Die nächsten Bund-Länder-Beratungen sind für den 3. März vorgesehen.