1. Fischereischein
Egal ob Erwachsener oder Kind – geangelt werden darf auch in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einem gültigen Fischereischein. Wer den nicht hat, der kann hierzulande aber einen zeitlich befristeten, bis zu 28 Tage gültigen Fischereischein erwerben. Das geht über die örtlichen Ordnungsbehörden, die man zum Beispiel im Internet findet (hier als Liste im PDF-Format).
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Angeln ohne Angelschein kann als Wilderei, Diebstahl und gegebenenfalls auch als Hausfriedensbruch geahndet werden. Außerdem braucht man eine Angelerlaubnis des Pächters oder Eigentümers des Gewässers.
2. Mindestmaße und Schonzeiten
Für jeden Fisch, der in Mecklenburg-Vorpommern geangelt werden kann, gelten genauestens festgelegte Schonzeiten, Mindestmaße und oft auch Tagesfangbegrenzungen. Dort wird festgelegt, wie groß ein Fisch sein muss, damit man ihn behalten kann, und zu welcher Jahreszeit bestimmte Sorten nicht geangelt werden dürfen. Die Details findet man beim Landesamt für Fischerei.
3. Schongebiete
In manchen Gebieten im Nordosten darf grundsätzlich oder zeitlich begrenzt nicht geangelt werden. Welche das genau sind, erfahren Angler ebenfalls beim Landesamt für Fischerei. Außerdem gibt es örtliche Einschränkungen im Winter, sogenannte Winterlager, in denen zum Beispiel Fangtagebücher geführt werden müssen.
4. Catch & Release
Auch wenn es noch immer einige Angelanbieter betreiben: Das sogenannte Catch & Release, also das Fangen von Fischen und anschließende Wiederfreilassen, ist in Deutschland umstritten. Angeln sollte allerdings laut Tierschutzgesetz stets dem Zweck der Ernährung oder der Hege dienen – und nicht dem reinen Spaß. In Mecklenburg-Vorpommern ist Catch & Release nicht immer verboten, aber tierschutzrechtlich umstritten.
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Wer sogenannte Trophäenfische fängt, nur um sie zu wiegen, zu vermessen und zu fotografieren, um sie danach wieder zurückzusetzen, sollte sich bewusst machen, dass es sich um lebende Tiere handelt. Deshalb sind in der Regel auch Wettfischveranstaltungen verboten. Etwas anderes ist es, wenn man zum Beispiel einen Fisch gefangen hat, der generell geschützt ist, das Mindestmaß noch nicht erreicht hat oder für den gerade Schonzeit gilt. Diese Tiere sollte man vorsichtig ins Wasser zurücksetzen.
5. Köderfische
Anders als zum Beispiel in Frankreich ist das Angeln mit lebenden Köderfischen hier verboten. Das gilt auch für den Gebrauch von Schusswaffen, Speeren und Harpunen, Sprengstoffen oder künstlichen Ködern mit feststehenden Mehrfachhaken.
6. Nach dem Fang
Mit dem Fang muss vorsichtig umgegangen werden. So sollten gefangene Fische mit nassen Händen angefasst werden. Fische sind zu betäuben, sofort durch Herz- oder Kiemenstich zu töten und zu schlachten. Wer also zum Beispiel Heringe vom Paternostervorfach löst und dann einfach nur in einen Eimer wirft bis die Fische ersticken, macht sich strafbar. Auch das Hältern in Setzkäschern wird abgelehnt.
7. Sicherheit
Wer mit dem Boot zum Angeln zum Beispiel auf die Ostsee oder auf größere unübersichtliche Gewässer hinausfährt, sollte an seine Sicherheit denken. Hilfreich ist da zum Beispiel die App "SafeTrx" der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Mit ihr kann die aktuelle Position festgestellt und – wenn nötig – mit einem Hilferuf an die Rettungszentrale übermittelt werden. Hier kann man auch einen Routenplan erstellen oder seine Angelfahrt aufzeichnen. Zudem werden SMS-Nachrichten an Notfallkontakte gesendet, falls man „überfällig“ wird.
8. In der Nacht
Wer eine Angelnacht plant, sollte sich vorher genau informieren. Nicht überall, zum Beispiel in Brandenburg, ist das Nachtangeln erlaubt oder uneingeschränkt möglich. Auch Eigentümer und Pächter können das Angeln in der Dunkelheit untersagen.
9. Angelverbote
An mehreren Stellen ist das Angeln grundsätzlich verboten, etwa in der Fahrrinne der Berufsschifffahrt. Wer dort ankert, muss mit drastischen Strafen rechnen. Zudem setzt er sich der Gefahr einer Kollision mit schnell herannahenden Schiffen aus. Untersagt ist das Angeln auch in unmittelbarer Nähe von Wasserbauten wie Brücken sowie in der Nachbarschaft von Anlagen der Berufsfischerei.
10. Ordnung & Sauberkeit
Nach dem Angeln muss man seinen Angelplatz sauber hinterlassen. Kaputte Angelsehnen, Blinker und Ähnliches sollten zuhause ordnungsgemäß entsorgt und nicht im Gewässer versenkt werden. Auch Rückstände von ausgenommenen Fischen sollten nicht einfach am Ufer liegen gelassen werden.