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Verbraucherfokus 2017

Die ekligen Funde der Lebensmittelwächter

Rostock / Lesedauer: 2 min

Eine Zigarette im Kuchen und ein Käse, der Blau sieht: Das Landesamt Lebensmittelsicherheit in Rostock findet immer wieder allerhand Unappetitliches.
Veröffentlicht:26.06.2018, 09:41

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Wenn das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei auf seine Arbeit zurückschaut, sind üblicherweise einige Scheußlichkeiten und auch gute Nachrichten zu verkünden. Insgesamt wurden 2017 rund 665.800 Proben analysiert, darunter gut 8000 von Lebensmitteln. In Einzelfällen werden dabei bis zu 500 Parameter betrachtet. Einige Beispiele aus dem Verbraucherfokus 2017:

Um dem schlagzeilenträchtigen Verdacht „Glyphosat im Honig“ nachzugehen, haben die Lebensmittelwächter gemeinsam mit dem Landesimkerverband eine Honig-Untersuchung vorgenommen: Von den 100 Honigproben waren 90 völlig frei von Rückständen des Pflanzenschutzmittels. In zehn Fällen wurde der Stoff nachgewiesen, dabei lag zwei Mal eine Überschreitung der zulässigen Höchstmenge vor. Dieser Honig wurde aus dem Verkehr gezogen.

Käse mit Brilliantblau eingefärbt

Wachsame Verkäufer, Kontrolleure und Verbraucher bescheren dem Landesamt regelmäßig Proben mit einem gewissen Ekelfaktor. Beispielsweise wurde eine angebrochene Rumkugel eingeschickt, in der ein Zigarettenstummel steckte. Ein besonders blauer Käse namens „Pesto Lavanda“ ließ die Lebensmittelwächter rot sehen: Das Produkt war regelwidrig mit dem synthetischen Farbstoff Brilliantblau eingefärbt worden. Auf ein Kilogramm Käse kamen 85 Milligramm Farbe. Für Pestokäse sind nur natürliche Farbstoffe in Orange, Rot und Grün zulässig.

Zur Prüfung kamen 2017 zudem neun Proben Apfelmus, zehn Proben getrockneter Äpfel (Ringe und Chips) und 15 Proben Apfelsaft ins Labor. Das Ergebnis: In einem Fall wurden Apfelringe beanstandet und aufgrund eines leicht gärigen Geruchs als „zum Verzehr ungeeignet“ eingestuft. Zwei Säfte wiesen leicht erhöhte Keimzahlen auf, die Hersteller wurden zur Überprüfung des Produktionsprozesses veranlasst.

Bei einem Saft fanden die Lebensmittelwächter Schimmelspuren am Flaschenhals, bei einem anderen fiel eine Verunreinigung mit Patulin, einem Stoffwechselprodukt von Schimmelpilzen, auf. Bei dieser Probe wurde die Angabe „ohne Zucker und Konservierungsstoffe als „irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ moniert. Weder Zucker noch Konservierungsstoffe seien zulässig, hieß es.

Achtung bei fettem Aal

38 Proben von Fischen aus dem Schweriner, dem Malchiner und dem Schaalsee wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien getestet. Die rechtlich zulässigen Höchstwerte von Dioxin wurden nur beim Aal überschritten, einzelne Hechte wiesen einen erhöhen Quecksilber-Gehalt auf.

„Der Verzehr in den üblichen Mengen ist jedoch unbedenklich“, so das Fazit der Kontrolleure. Für Meeresforellen raten sie, die fetten Bauchlappen zu entfernen. So könne sicherheitshalber die gelegentlich nachweisbare Belastung mit Dioxin verringert werden.

Der „Verbraucherfokus 2017“ ist unter www.lallf.de zu finden.