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Die neuen Corona-Regeln in MV im Überblick

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Neue Corona-Regeln in MV: Während Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte verschärft werden, wurden Ausnahmen für Jugendliche und Schwangere verlängert und Besuche in Pflegeheimen erleichtert.
Veröffentlicht:14.12.2021, 16:19
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Jugendliche und Schwangere können ungeimpft auch nach dem Jahreswechsel an sozialen Aktivitäten oder Vereinssport teilnehmen, für die 2G oder 2G plus vorgeschrieben sind. Die Landesregierung verlängerte die Ausnahme für 12- bis unter 18-Jährige sowie für Schwangere am Dienstag bis Ende April, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung in Schwerin sagte. Nötig sei weiterhin ein tagesaktueller Corona-Test.

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„Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Imfstatus an sozialen Aktivitäten teilnehmen können”, erklärte Drese. Für Schwangere sei die Impfempfehlung vergleichsweise spät gekommen, deshalb sei für sie die Ausnahme von der 2G-Regel nun „angemessen” verlängert worden.

Erst 36 Prozent der Jugendlichen vollständig gegen Corona geimpft

Nachdem ein Impfstoff für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen und die Impfung ab diesem Alter von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurde, hatte das Land zunächst eine Übergangsfrist für Aktivitäten unter 2G bis Jahresende gewährt.

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Jedoch sind erst rund 36 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in MV vollständig gegen Corona geimpft, gut 45 Prozent haben eine Impfung erhalten. Von diesem Mittwoch an könnten in MV zudem Kinder von fünf bis elf Jahren geimpft werden, sagte Drese. Allerdings empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung bisher nicht für alle in dieser Altersgruppe.

Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen

Drese stellte Erleichterungen für Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen in Aussicht. So sollen in den Regionen in der Warnstufe „Rot plus” vom 22. bis 28. Dezember drei Besucher pro Tag kommen können.

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Diese müssten auch nicht vorher angemeldet werden. Möglich werde diese Lockerung zum Fest, weil in den Heimen viele Auffrischungsimpfungen gegeben worden seien. Generell wurden die Regelungen für „Rot plus”-Regionen vom 15. Dezember bis zum 19. März verlängert.

Private Treffen mit Ungeimpften

Außerdem nahm das Kabinett bundesweit beschlossene Maßnahmen in die Corona-Landesverordnung auf, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte. So dürften sich mit sofortiger Wirkung Ungeimpfte privat nur noch mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre seien ausgenommen.

Nehmen nur Geimpfte an privaten Treffen teil, könnten sich bis zu 30 Menschen in Innenräumen und bis zu 100 draußen treffen. Ansammlungen zu Silvester seien an Orten verboten, die von den Kommunen festgelegt würden. In den Schulen soll es nach dem Jahreswechsel drei Corona-Tests pro Woche geben. Bisher sind es zwei.

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