StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernDiese MV-Urlauber müssen doch in Quarantäne

Neue Corona-Verordnung

Diese MV-Urlauber müssen doch in Quarantäne

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Touristen aus Risikogebieten dürfen wieder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Doch für einige gilt eine Quarantäne-Regelung. Und es gibt eine Einreise-Ausnahme.
Veröffentlicht:21.10.2020, 13:52
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Das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist wieder für Urlauber aus allen Teilen Deutschlands unabhängig von der dortigen Corona-Infektionslage ohne Einschränkung zugänglich. Wie das Ministerium für Wirtschaft und Gesundheit mitteilte, trat am Mittwoch die neue Quarantäneverordnung in Kraft. Damit könnten nunmehr alle Übernachtungstouristen aus dem Inland ohne vorherige Testung einreisen.

Bislang mussten Gäste aus deutschen Corona-Hotspots bei der Einreise einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, danach für mindestens fünf Tage in Quarantäne, die sie erst nach einem zweiten, ebenfalls negativen Test verlassen dürfen. Dagegen hatten Hotelbetreiber vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald geklagt und Recht bekommen.

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Wer allerdings bei der Einreise Symptome einer Corona-Infektion aufweise, müssen sich in Quarantäne begeben, die mit einem negativen Testergebnis allerdings verkürzt werden könne, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Tagestouristen aus deutschen Risikogebieten dürften Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht besuchen.