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Verlängerter Lockdown

Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt in MV

Schwerin / Lesedauer: 4 min

Ab Sonntag müssen sich die Menschen in MV auf deutlich verschärfte Corona-Regeln einstellen. Neben der Bewegungsfreiheit werden auch weitere Lebensbereiche stark eingeschränkt.
Veröffentlicht:10.01.2021, 09:18
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Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns müssen sich seit Sonntag auf verschärfte Corona-Maßnahmen einstellen. Dazu zählen etwa härtere Kontaktbeschränkungen. So darf sich ein Haushalt nur noch mit einem weiteren Menschen treffen, zuvor waren noch fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt. Für Kinder bis zwölf Jahre soll es laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) jedoch Ausnahmen geben. Diese werden nicht mitgezählt, sofern es für die Betreuung notwendig sei. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Januar.

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„Unabhängig von unseren Entscheidungen kommt es jetzt auf jede und jeden Einzelnen an. Ich bitte Sie, bleiben Sie zu Hause und treffen Sie, wenn es geht, niemanden” appellierte die Ministerpräsidentin am Freitagabend.

Wie es im Februar weitergeht, ist derzeit noch unklar. Bund und Länder wollen am 25. Januar darüber beraten. In der Zwischenzeit sind auf Landesebene Gespräche geplant, wie Unternehmen und Beschäftigten weiter geholfen werden kann.

Kontaktbeschränkungen

Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 12 Jahre können davon ausgenommen sein, wenn dies für die Betreuung der Kinder notwendig ist. Ursprünglich hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass sich künftig ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf, unabhängig vom Alter. Es ist egal, wo das Treffen stattfindet – bei der Einzelperson oder beim Haushalt mit mehreren Menschen.

Schulen

Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können am Montag landesweit wieder in die Schule gehen, müssen es jedoch nicht. Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Alle anderen Jahrgänge sollen zu Hause lernen. Eine Betreuung vor Ort für Schüler von der 1. bis zur 6. Klasse wird weiterhin angeboten, sofern Eltern sie nicht zu Hause betreuen können. Verpflichtende Klausuren werden bis zum Beginn der Winterferien im Februar nicht geschrieben.

Kitas

Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, können sie weiterhin in die Kita bringen. Es wird jedoch auch hier appelliert, wenn möglich, zu Hause zu bleiben. Die Betreuungszeit wird demnach nicht eingeschränkt. Eltern müssen ihre Kinder vorher in der Kita anmelden. Ein entsprechendes Formular können Eltern über die Homepage des Sozialministeriums oder der Kita erhalten.

Hotspots

In Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche dürfen sich Einwohner nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse entfernen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Als trifftige Gründe zählen laut einer Auflistung der Staatskanzlei unter anderem Besuche der Kernfamilie inklusive der Lebenspartner, der Weg zur Arbeit, Ausbildung, Schule oder Universität, Aufenthalte in medizinischen Einrichtungen und Einkäufe des täglichen Bedarfs. Als bislang einziger Landkreis hat die Mecklenburgische Seenplatte die Marke überschritten, die Sieben-Tage-Inzidenz lag dort am Samstag bei 256,6.

Eine Ausgangssperre wurde für die Seenplatte daher bereits ab vergangenen Freitag ausgesprochen. Demnach das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. 

+++Wichtiger Hinweis: Am Sonntag hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Ausgangsbeschränkungen ab Montag verändert werden. Alles dazu lesen Sie hier.+++

Ludwigslust-Parchim droht mit einem Wert von 188,4 (Stand Samstag-Nachmittag) ebenfalls bald zum Corona-Hochrisikogebiet zu werden. Sofern nicht wichtige Gründe wie Arztbesuche oder die Arbeit vorliegen, dürfen Einwohner aus anderen Regionen nicht in diese Gebiete fahren. Wer dort einen Zweitwohnsitz hat, darf ebenfalls nicht dort hin. Die Betreuung in der Kita ist in solchen Gebieten ebenfalls eingeschränkt. Diese soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Dazu zählen etwa Alleinerziehende.

Weiteres

Viele Geschäfte bleiben auch weiterhin geschlossen. Dies gilt ebenfalls für viele Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios. Gastronomiebetriebe dürfen nur außer Haus verkaufen oder ihre Waren ausliefern. Weiterhin geöffnet sind etwa Supermärkte, Drogeriemärkte, Banken und die Post.