StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernDiese Regeln gelten für Hamburger, die an die Ostsee wollen

Urlaub auf Rügen und Usedom

Diese Regeln gelten für Hamburger, die an die Ostsee wollen

Hamburg / Lesedauer: 4 min

Nach Berlin ist mit Hamburg eine weitere Großstadt zum Risikogebiet erklärt worden. Wie kommen Hamburger nun im Urlaub an die Ostsee? Wir haben Fragen und Antworten gesammelt.
Veröffentlicht:19.10.2020, 15:10

Artikel teilen:

Wie ist die Lage in Hamburg?

Bundeweit gilt eine Region als Risikogebiet, wenn es mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Diesen Wert hat Hamburg am Montag überschritten. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert für die gesamte Stadt. Die Gesundheitsbehörde gab den Wert für den Stadtstaat am Montag mit 50,6 an. Bund und Länder hatten am 15. Oktober beschlossen, dass schärfere Regeln greifen müssen, wenn dieser Grenzwert in Regionen überschritten wird.

Welche Regeln gelten jetzt in Hamburg?

Zu den Verschärfungen gehört, dass sich im öffentlichen Raum nur noch zehn Personen treffen dürfen. Bei Feiern dürfen in der Öffentlichkeit lediglich zehn Menschen zusammenkommen, im privaten Raum maximal zehn Leute aus höchstens zwei Haushalten. Eine Sperrstunde in der Gastronomie gilt in Hamburg bereits seit dem vergangenen Samstag. Veranstaltungen wurden schon auf 100 Teilnehmer beschränkt.

Lesen Sie auch:Seenplatte nähert sich Grenze zum Risikogebiet

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen Kontakte nach Vereinbarung von Bund und Ländern strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen. Berufsschüler und Oberstufenschüler an den allgemeinbildenden Schulen sowie deren Lehrer müssen in Hamburg seit Montag – dem ersten Tag nach den Herbstferien – auch im Unterricht einen Mund-Nase-Schutz tragen. Schulsenator Ties Rabe (SPD) schloss aber nicht aus, dass es bei massiv steigenden Infektionszahlen weitere Einschränkungen geben wird. Voraussetzung sei, dass der Sieben-Tage-Wert massiv über 50 steigt.

Wer darf trotzdem nach MV reisen?

Mecklenburg-Vorpommern hatte lange Zeit strenge Regeln für Urlauber und Touristen, die aus Risikogebieten stammen. Diese Regeln wurden oft kritisiert. Am vergangenen Wochenende kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) Lockerungen an. Bisher gilt für Urlauber aus Risikogebieten eine Quarantäne-Pflicht, die durch zwei negative Corona-Tests nach fünf Tagen beendet werden kann.

Die angekündigten Lockerungen sehen nun vor, dass bei der Einreise aus deutschen Risikogebieten eine Quarantäne und ein zweiter negativer Test nicht mehr erforderlich sind. Der erste beziehungsweise jetzt einzige negative Corona-Test bleibe aber eine Voraussetzung für den Urlaub in MV. Tagestouristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.

+++Aktualisierung am 21.Oktober: Nach Erscheinen dieses Artikel wurden die Einreisebestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern erneut geändert. Touristen dürfen wieder ohne Corona-Test einreisen. Mehr dazu lesen Sie hier.+++

Ab wann gelten die Einreise-Lockerungen in MV?

Obwohl die Lockerungen am Wochenende bekannt gegeben wurden: In Kraft getreten sind sie noch nicht. Die neuen Einreise-Regeln sollen am Dienstag im Kabinett beschlossen werden und dann voraussichtlich ab Mittwoch gelten, hieß es von Ministerpräsidentin Schwesig. Bis dahin gilt noch die derzeitige Verordnung.

Wie funktioniert das mit den Tests?

Der Corona-Test darf zum Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Das ist eine hohe Hürde, denn mitunter ist es gar nicht so einfach, das Ergebnis einer Testung binnen 48 Stunden zu bekommen – das gilt gerade für Risikogebiete, in denen die Labors logischerweise sehr viele Tests bearbeiten müssen.

Woher bekommen Urlauber einen Corona-Test?

Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet sich frühzeitig beim Hausarzt oder in einer speziellen Praxis für Reisemedizin. Wer in den Urlaub wolle, solle aber nicht in die Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen, sagt Andreas Bobrowski vom Berufsverband Deutscher Laborärzte. Wer einen Test allein für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Was gilt für Familienbesuche?

Die Mitglieder der sogenannten Kernfamilie (Eltern, Kinder, Enkel oder Großeltern) sind laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich von einer Quarantänepflicht ausgenommen. Enkel, die in Hamburg wohnen, dürfen also beispielsweise weiter die Großmutter in MV besuchen. Auch Personen, die einen Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz in MV haben, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen.

Mehr lesen: Welche Regeln gelten jetzt für Berliner, die an die Ostsee wollen?