StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernDoch keine Testpflicht für Geimpfte in MV-Pflegeheimen

Corona-Verordnung

Doch keine Testpflicht für Geimpfte in MV-Pflegeheimen

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Anders als zuvor angekündigt, müssen sich Geimpfte laut der neuen Coronaverordnung beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen nicht auf das Coronavirus testen lassen.
Veröffentlicht:08.11.2021, 16:45

Artikel teilen:

Widersprüchliche Angaben zur neuen Coronaverordnung sorgen für Verwirrung. Anders als angekündigt gilt offenbar in den Pflege- und Altenheimen des Landes vorerst keine Testpflicht für geimpfte Personen. In einer am Samstag veröffentlichten Mitteilung auf dem Corona-Infoportal des Landes heißt es, ab Montag würden schärfere Testvorschriften in Alten- und Pflegeheimen inkraft treten, die auch für genesene und geimpfte Personen gelten.

[Pinpoll]

In der aktuellen Fassung der entsprechenden Coronaverordnung sind aber „erweiterte Möglichkeiten aufgrund von Impfungen” aufgeführt. Dort wird erklärt, „dass geimpfte besuchende und aufsuchende Personen vom Testerfordernis befreit sind.”

Mehr lesen: Corona-Inzidenz in MV steigt immer weiter – 244 Neuinfektionen

Einem NDR-Bericht zufolge wird im Schweriner Sozialministerium an einer Änderung der Verordnung in dem entsprechenden Punkt gearbeitet. Demnach soll die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen für Geimpfte kommen, vielleicht noch in dieser Woche. Bis dahin, heißt es in dem Bericht weiter, gelte laut Sozialministerium für vollständig geimpfte Personen eine dringende Empfehlung sich testen zu lassen.