StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernDürfen Verfassungsschutz und Polizei in MV zu viel?

Internet- und Telefonüberwachung

Dürfen Verfassungsschutz und Polizei in MV zu viel?

Greifswald / Lesedauer: 2 min

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald tagt nur wenige Male im Jahr - am 26. November ist es wieder so weit. Das Thema ist heikel: Es geht um Internet- und Telefonüberwachung und die Frage, ob die bisherige Praxis in MV womöglich die Grundrechte verletzt.
Veröffentlicht:24.11.2015, 18:04

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Worum geht es?

Um zwei Gesetze, die seit 2013 Regelungen enthalten, nach denen Polizei und Verfassungsschutz „in Einzelfällen“ relativ umfangreich Verbindungsdaten von Telefonie- und Internetverbindungen einzelner Bürger bei Kommunikations-Anbietern abfragen dürfen, so genannte „Bestandsdaten“. Ausdrücklich mit eingeschlossen sind dabei auch Zugangscodes wie beispielsweise Passwörter und Daten von Cloud-Anbietern.

Wo ist das Problem?

Anders als in anderen Bundesländern und etwa bei der Überwachung von Telefongesprächen muss dies in MV kein Richter anordnen. Auch müssen die Betroffenen unter Umständen nicht einmal im Nachhinein darüber informiert werden, dass ihre Daten abgefragt worden sind. Die Kläger halten das für verfassungswidrig, weil es die Grundrechte zu sehr einschränkt und zu unkonkret ist. 

Wer hat die Beschwerde eingereicht?

Auf dem Papier stammt die Beschwerde von 14 Bürgern, die meisten sind prominente Mitglieder der Grünen. Unter ihnen sind die Landtags-Abgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld, der Bundestagsabgeordnete Harald Terpe und die Grünen-Landesvorsitzende Claudia Müller.

Wie häufig machen die Behörden Gebrauch von diesen Maßnahmen?

Das Innenministerium erklärte im September, die Polizei habe bislang kein einziges Mal von der Maßnahme Gebrauch gemacht. Der Verfassungsschutz hat hingegen im Jahr 2014 in 383 Fällen und im laufenden Jahr bis Mitte August in 512 Fällen Bestandsdaten abgefragt. Für die Auskunft bei den Internet-Anbietern existiert ein „automatisiertes Verfahren“.

Fällt am Donnerstag auch die Entscheidung?

Nein, es werden nur die Beschwerde und die Erwiderung der Landesregierung vorgetragen, außerdem stellen die Richter Rückfragen an die Streitparteien. Am Ende der Verhandlung geben sie üblicherweise bekannt, wann das Urteil fällt. Wahrscheinlich ist das erst Anfang 2016 der Fall.

Aktenzeichen LVerfG 3/14