StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernEinreiseverbote nach Mecklenburg-Vorpommern haben Bestand

Gerichts-Urteil

Einreiseverbote nach Mecklenburg-Vorpommern haben Bestand

Greifswald / Lesedauer: 1 min

In einem weiteren Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald Eilanträge gegen das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.
Veröffentlicht:09.04.2020, 19:19

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Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung der Landesregierung zum dritten Mal binnen weniger Stunden einen Beschluss im Eilverfahren veröffentlicht: In dem Beschluss weist es zwei Klagen von Personen zurück, die das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern angegriffen hatten.

Zweitwohnsitz oder Jagdrevier genügen nicht für Einreise

Beide Kläger haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht ihren Erstwohnsitz – der eine wollte aber in sein Jagdrevier in Mecklenburg-Vorpommern reisen, der andere an seinen Zweitwohnsitz. Beiden wurde im Eilverfahren kein Recht zugesprochen. Das Hauptverfahren steht noch aus, es ist wesentlich langwieriger als ein Eilverfahren. Die Verordnung behält daher vorerst ihre Rechtskraft.

Gründe für die Entscheidung nannte das Gericht zunächst nicht. Die Gerichts-Entscheidung dürfte aber für Aufatmen bei der Landesregierung sorgen, dass die Einreise-Verbote zumindest Bestand haben. Denn unmittelbar zuvor hatte das Gericht das Ausflugs-Verbot für Bürger Mecklenburg-Vorpommerns gekippt.