StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernEltern müssen wegen Kindesmisshandlung ins Gefängnis

Urteil

Eltern müssen wegen Kindesmisshandlung ins Gefängnis

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Ein drei Jahre alter Junge wurde von seinen Eltern geschlagen, angeschrien, gedemütigt und vernachlässigt. Das stark unterernährte Kind musste ins Krankenhaus.
Veröffentlicht:11.12.2017, 13:01
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Wegen schwerer Kindesmisshandlung hat das Landgericht Schwerin den 32 Jahre alten Vater und die 36 Jahre alte Stiefmutter eines drei Jahre alten Jungen zu jeweils vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Ehepaar aus Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) habe das Kind mindestens drei Monate lang geschlagen, angeschrien, gedemütigt und böswillig vernachlässigt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag in seiner Urteilsbegründung.

Als das stark unterernährte Kind im Mai 2016 in ein Krankenhaus kam, war sein Körper mit blauen und grünen Flecken übersät. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate beziehungsweise vier Jahre und zwei Monate Haft beantragt. Die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen als ausreichend angesehen.