StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernEntsorgungswerk darf atomare Abfälle länger lagern

EWN in Lubmin

Entsorgungswerk darf atomare Abfälle länger lagern

Lubmin / Lesedauer: 2 min

Jahrelang stritten sich der Nuklearentsorger EWN und das Innenministerium über die Lagerung von atomaren Fremdabfällen in Lubmin. Nun einigte man sich auf eine Verlängerung.
Veröffentlicht:19.09.2018, 19:29
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Das bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN) in Lubmin (Vorpommern-Greifswald) darf atomare Fremdabfälle länger als bisher zwischenlagern. Neun Jahre nach dem ersten Antrag sowie einem mehrere Jahre währenden Rechtsstreit haben sich EWN und Innenministerium außergerichtlich auf die Regelung geeinigt, teilten der Nuklearentsorger und das Innenministerium am Mittwoch mit.

Bislang durften schwach- und mittelradioaktive Fremdstoffe, die nicht von den beiden DDR-Atommeilern Lubmin und Rheinsberg stammen, bei der sogenannten Pufferlagerung nur maximal fünf Jahre vor und nach der Behandlung im atomaren Zwischenlager Lubmin deponiert werden. Nun wurde der Zeitraum vor der Zerlegung auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Fünfjahreszeitraum nach der sogenannten Konditionierung bleibt bestehen.

Einen Auftrag gibt es nach EWN-Angaben bereits. So sollen ab 2019 zwei Dampferzeuger aus dem hessischen AKW Biblis in Lubmin zerlegt werden, wie eine EWN-Sprecherin sagte. Der Energiekonzern RWE hatte 2017 mit dem auf 15 Jahre anvisierten Rückbau des Atommeilers begonnen. Die neue Regelung erlaube, dass Großkomponenten wie die Dampferzeuger vor der Zerlegung länger abklingen könnten, sagte die EWN-Sprecherin. Mitarbeiter seien damit einem geringeren Strahlungsrisiko ausgesetzt. Zudem würden die Kosten gesenkt, weil auf einen Teil der Reinigungsstufen verzichtet werden könne. Zum Auftragsvolumen machte sie keine Angaben.

Kritik an Drittgeschäften des Nuklearentsorgers

Linke und Grüne hatten die sogenannten Drittgeschäfte des bundeseigenen Nuklearentsorgers immer wieder kritisiert. So wurden 2008 schwach- und mittelradioaktiv belastete Dampferzeuger aus dem stillgelegten KKW Obrigheim (Baden-Württemberg) nach Lubmin gebracht und dort zerlegt. Auch aus Mühlheim-Kärlich kamen Großkomponenten wie Kühlwasserpumpen nach Lubmin. Politisch besteht bei SPD, CDU, Grünen und Linken ein Konsens darüber, dass die Zwischenlager-Aktivitäten des EWN nicht ausgeweitet werden sollen.

Das Land hatte 2010 die Genehmigung mit der Begründung versagt, dass die EWN (damals Energiewerke Nord) keinen Nachweis für den Schutz gegen terroristische Anschläge erbracht hätten und dass eine unbefristete Lagerung von Fremdstoffen in Widerspruch zum geltenden Raumordnungsprogramm stehe. 2014 gab das Verwaltungsgericht allerdings der EWN-Klage statt. Begründung: Mit der Aufhebung der zeitlichen Begrenzung werde weder die im Zwischenlager genehmigte Gesamtradioaktivität noch die Gesamtmasse der dort gelagerten radioaktiven Materialien berührt. Seitdem lag das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht, wo das Land zunächst eine Berufungszulassung angestrebt hatte.