StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernErneut zusätzliche Kinderkrankentage wegen Corona

Kinderkrankengeld

Erneut zusätzliche Kinderkrankentage wegen Corona

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Was tun, wenn die Kita geschlossen ist und das Kind betreut werden muss? Eine Corona-Sonderregelung über Kinderkrankentage ist jetzt ins Jahr 2022 hinein verlängert worden.
Veröffentlicht:05.01.2022, 21:02
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Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auch in diesem Jahr Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage zur Betreuung ihrer Sprösslinge zu Hause. Darauf hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch hingewiesen. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert“, teilte sie mit.

Noch einmal 30 Kinderkrankentage pro Kind

Damit stünden jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung, für Alleinerziehende seien es 60 Tage. Bei mehreren Kindern habe jeder Elternteil einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende erhöhe sich dieser Anspruch auf 130 Arbeitstage.

Eltern können Drese zufolge zunächst befristet bis zum 19. März Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss. Das sei etwa dann der Fall, wenn Kita oder Schule geschlossen seien, nur eingeschränkt öffneten oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt werde. Auch wenn ein Kind aufgrund eines positiven Schnellest-Ergebnisses nicht in Schule oder Kita gehen könne, würden die Tage gewährt. Die Ministerin ergänzte: „Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.“

Regelung befristet bis Mitte März

Vom 20. März an bestehe der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf – es sei denn, die Politik entscheidet aufgrund der dann bestehenden Corona-Lage noch einmal anders.