StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernEx-LPG-Mitglieder sollen weiter nicht informiert werden

Grüne fordern Aufklärung

Ex-LPG-Mitglieder sollen weiter nicht informiert werden

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Die Grünen im Landtag fordern Aufklärung darüber, in welchen Betrieben die LPG-Umwandlung falsch liefen. Doch Ressortchef Till Backhaus (SPD) will „keine Zwietracht säen“. Dennoch räumt er aber erstmals Fehler ein.
Veröffentlicht:17.10.2014, 19:29

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Unrecht bei LPG-Umwandlungen nach der Wende: Agrarminister Till Backhaus (SPD) hat es jetzt abgelehnt, alle ehemaligen Genossenschafts-Mitglieder darüber zu informieren, ob ihr Betrieb möglicherweise betroffen ist. Das hatte zuvor die oppositionelle Grünen-Fraktion im  Landtag gefordert, war mit dem Antrag aber gescheitert. Der Minister räumte indes erstmals öffentlich ein, dass es „sicherlich auch hier und da zu Fehlern gekommen“ sei.

Doch diese müssten vor den Zivilgerichten geklärt werden. Zugleich ließ er wissen, dass das Ministerium schon vor Jahren 30 Betriebe auf die zivilrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht habe, so dass sie Korrekturen vornehmen konnten. Grünen-Abgeordnete Ursel Karlowski ließ das nicht gelten: „Das ist eine unserer zentralen Forderung: Die Betroffenen selbst müssen endlich informiert werden. Bislang wurden nur die vermuteten Scheinrechtsnachfolger darüber unterrichtet, nicht aber die betroffenen LPG-Mitglieder, deren Ansprüche auch heute noch nicht verjährt sind.“

Laut eines Gutachtens sind 305 Umwandlungen unwirksam

Einer Studie zufolge, die schon 2002 von Rechtswissenschaftlern der Uni Jena erarbeitet wurde, ist von den 88 LPG-Umwandlungen nach der Wende in der Region Neubrandenburg jede zehnte auf Grund von Rechtsverstößen unwirksam. Wie aus einem Auszug der Liste, der unserer Redaktion vorliegt, zudem hervorgeht, waren von den insgesamt 305 Umwandlungen in ganz MV 46 unwirksam, im Registerbezirk Stralsund 11, in Schwerin 21 und in Rostock 5. Ehemalige LPG-Mitglieder, die vermuten, dass sie bei den LPG-Umwandlungen über den Tisch gezogen worden sind, können sich an die Grünen-Fraktion wenden, um zu erfahren, ob ihre Genossenschaft sich auf der Liste findet.

Die Fraktion machte auch deutlich, dass es keine Stimmungsmache sei, die Liste mit den Namen nicht zu veröffentlichen, sondern eine klare Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten. „Es ist das Ministerium, das endlich die Betroffenen informieren muss. Das kann nicht Aufgabe der Opposition sein“, so Karlowski.

In Brandenburg besteht Einigkeit, dass Fälle überprüft werden

Während im Nachbarland Brandenburg parteiübergreifende Einigkeit bestehe, die Fälle einer rechtlichen Klärung zuzuführen, lehnen SPD, CDU und Linke ein entsprechendes Vorgehen im Land rigoros ab. Brandenburg indes habe in diesem Sommer eine Überprüfung der Registergerichtseintragungen veranlasst und die dort eingesetzte Enquete-Kommission empfehle zudem ausdrücklich die Information der LPG-Mitglieder, die auf der Liste stehen.

Backhaus bleibt hart: „Ich sage es ganz deutlich, es ist Privatrecht und wenn da etwas nicht stimmt, muss man zum Gericht und nicht zur Landesregierung gehen. Das alles kann eigentlich nur jemand fordern, der neben der Realität des Lebens steht oder gezielt Zwietracht säen möchte“. Es wäre seitens des Staates verantwortungslos, ehemalige LPG-Mitglieder in eine erneute zivilrechtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu treiben, an deren Ende wahrscheinlich nur Verlierer stünden, findet der Minister. So seien die Vorgänge heute fast nicht mehr rekonstruierbar. Auch sei der Wert des damals vorhandenen Vermögens der LPG kaum noch realistisch nachvollziehbar. In vielen Fällen gäbe es auch nicht nur einen, sondern eine ganze Vielzahl von Rechtsnachfolgen, Teilungen oder Verschmelzungen mit anderen Gesellschaften.