Eine vom Amtsgericht Güstrow zu 28 Monaten Haft verurteilte Ex-Pflegeheimbetreiberin muss sich vom 1. März an vor dem Landgericht Rostock verantworten. Das Amtsgericht hatte die frühere Inhaberin einer Pflegeeinrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock) wegen Freiheitsberaubung in neun Fällen, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Gegen das im August 2019 gefällte Urteil hatte die Frau Berufung eingelegt. (Az: 14 Ns 27/20 (1))
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Sie hatte in Krakow zwei Pflegeeinrichtungen betrieben, die 2016 von den Behörden geschlossen wurden. Zeugen zufolge hatten dort unhaltbare Zustände geherrscht. So wurde im Amtsgerichtsprozess berichtet, wie eine halb verdurstete Patientin in der Einrichtung gefunden worden sei. Zeitweise seien Bewohner eingesperrt gewesen.
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