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Extra-Kinderkrankentage gibt’s in MV auch 2023

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Um kranke Kinder betreuen zu können, müssen Eltern Krankentage nehmen. Wegen der Krankheitswelle ist der Anspruch in MV auch in diesem Jahr höher als üblich.
Veröffentlicht:11.01.2023, 15:58
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Die während Corona eingeführten zusätzlichen Kinderkrankentage stehen Eltern auch in diesem Jahr zur Verfügung. Darauf hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch hingewiesen. Alle gesetzlich versicherten Elternteile haben demnach erneut Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind, Alleinerziehende 60 Tage.

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Ohne diese Sonderregelung betrage der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind und bei Alleinerziehenden 20 Tage. Bei mehreren Kindern habe jedes Elternteil dieses Jahr einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden seien es 130.

Keine Altersgrenze bei behinderten Kindern

Das Kinderkrankengeld beträgt den Angaben zufolge in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. „Dies ist mit Blick auf die Kinderkrankenwelle und den wirtschaftlichen Druck durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Familien eine wichtige Option“, betonte Drese.

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Kinderkrankengeld gebe es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gebe es keine Altersgrenze.

Bis zum 7. April könnten Eltern Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn ihr Kind nicht krank sei und dennoch zuhause betreut werden müsse. „Dies gilt zum Beispiel, wenn aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestergebnisses der Besuch von Schule oder Kindertagesstätte untersagt ist“, erläuterte die Ministerin. Mecklenburg-Vorpommern hat die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion noch nicht aufgehoben, hat diesen Schritt aber für Ende Februar/Anfang März angekündigt.