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Ostsee-Pipeline

Nord Stream 2 nach Baustopp vor der nächsten Hürde

Lubmin / Lesedauer: 1 min

Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung von der Regulierung abgelehnt: Der Gas-Lieferant darf nicht auch Betreiber der Pipeline sein. Nord Stream 2 erwägt rechtliche Schritte.
Veröffentlicht:15.05.2020, 13:52
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Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Freistellung von der Regulierung der Ostsee-Pipeline im deutschen Hoheitsgebiet abgelehnt. Sie begründete die Entscheidung am Freitag damit, dass die Erdgas-Leitung von Russland nach Deutschland am Stichtag 23. Mai 2019 nicht fertiggestellt war.

Die Nord Stream 2 AG erklärte sich damit nicht einverstanden. Nach ihrer Ansicht war die Pipeline zum Stichtag im wirtschaftlichen Sinne fertiggestellt, erläuterte ein Sprecher. Es seien 50 Prozent der gesamten Leitung verlegt und sechs Milliarden Euro investiert worden – lange bevor die EU-Gasrichtlinie geändert worden sei.

Demnach darf der Lieferant des Gases jetzt nicht mehr zugleich der Betreiber der Pipeline sein; Dritten muss Zugang zur Leitung gewährt werden. Die EU-Gasrichtlinie gilt nur für die 54 Kilometer Pipeline im deutschen Hoheitsgebiet.

Das Unternehmen zieht laut Sprecher rechtliche Schritte in Betracht. Nord Stream 2 sieht sich durch die geänderte Gasrichtlinie und die Entscheidung der Bundesnetzagentur diskriminiert. Gleichwohl habe die Ablehnung des Freistellungsantrags keinen Einfluss auf den Weiterbau der Pipeline. Der Bau war vor fünf Monaten unterbrochen worden, nachdem die USA Sanktionen gegen Projektbeteiligte ankündigten.