StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernFußfessel-Gesetz für Gefährder ist ein Flop

Seit April in Kraft

Fußfessel-Gesetz für Gefährder ist ein Flop

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Eindringlich hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) für ein schärferes Gesetz zum Umgang mit Gefährdern geworben. Angewandt hat die Polizei in MV es noch nicht.
Veröffentlicht:27.06.2018, 10:05

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Elektronische Fußfesseln für islamistische Gefährder, Aufenthaltsverbote und -gebote: Die Polizei in MV hat diese Gesetzesverschärfungen bislang noch nicht ein einziges Mal angewandt. Das räumte jetzt ein Sprecher des Innenministeriums auf Nachfrage des Nordkurier ein. Offenbar sehen die Sicherheitsbehörden keinen Anlass: „Die Landespolizei hat von den Befugnissen keinen Gebrauch machen müssen“, sagte der Sprecher. Das neue Gesetz war im März vom Landtag beschlossen worden und trat im April in Kraft. Die Novelle könnte auch auf Gefährder angewandt werden, die bis dahin nicht unter die neuen Bestimmungen gefallen sind und schon länger in MV leben.

Dabei hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bei der ersten Lesung im Landtag noch eindringlich für die Verschärfungen geworben: „Es ist schlicht zu riskant, wenn wir bekannte Gefährder frei herumlaufen lassen“, sagte er damals. Es gehe nicht um irgendwelche Kavaliersdelikte, sondern möglicherweise um dutzendfachen Mord. Laut dem Minister dürfen die Fußfesseln nur auf richterliche Anordnung „verordnet“ werden. Bislang wurden sie nur bei entlassenen Straftätern eingesetzt, die weiterhin als gefährlich gelten. In MV gibt es momentan elf solcher Träger von Fußfesseln, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Bundesweit mehr als 750 islamistische Gefährder

Bundesweit beobachten die Ermittlungsbehörden nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit mehr als 750 islamistische Gefährder. Dabei handelt es sich um Personen, denen jederzeit Terroranschläge zugetraut werden. Konkrete Zahlen zu Mecklenburg-Vorpommern werden nicht genannt. Fragen nach der Zahl der islamistischen Gefährder in MV beantwortet das Innenministerium in Schwerin seit Monaten mit der Angabe „im unteren einstelligen Bereich“.

Das könnte theoretisch auch „Null“ bedeuten. Allerdings waren im vergangenen Jahr in Güstrow zwei Männer wegen Terrorverdachts festgenommen und kurze Zeit später ausgewiesen worden. Das Verfahren gegen einen jungen Syrer aus Schwerin läuft noch. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatte er seit Juli 2017 einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits konkret vorbereitet.

CDU holt sich Inspiration von Bayerns Polizeigesetz

Ungeachtet dessen diskutiert man in Koalitionskreisen in Schwerin schon wieder über neue Verschärfungen – ähnlich den heftig umstrittenen Änderungen in Bayern. So findet Ann Christin von Allwörden, sicherheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Das bayerische Polizeigesetz enthält zahlreiche gute Ansätze, von denen ich mir manche auch für Mecklenburg-Vorpommern vorstellen kann. Ich bin mir sicher, dass unser Polizeigesetz noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet wird.“

Im Zuge dessen würden auch die Erfahrungen aus Bayern berücksichtigt. Dort genügt mittlerweile schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen, etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen, einzuleiten. Bisher musste ein konkreter Verdacht vorliegen. Gegen das Gesetz gibt es mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.