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Zum Schutz von Reetdächern

Gebremster Feuerzauber in Ferienorten

Mecklenburg-Vorpommern / Lesedauer: 2 min

Silvesterraketen können schnell zu gefährlichen Brandsätzen werden – in Siedlungen mit schilfgedeckten Häusern dürfen sie deshalb nicht abgefeuert werden.
Veröffentlicht:29.12.2013, 14:40
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Das Silvesterfeuerwerk bleibt aus Sicherheitsgründen in einigen Ferienorten des Landes verbannt. Vor allem zum Schutz der leicht entflammbaren Reetdächer haben die zuständigen Behörden für die betroffenen Orte Einschränkungen verfügt. So dürfen in den Gemeinden der beliebten Urlauberregion Fischland/Darß im Umkreis von 200 Metern um reetgedeckte Gebäuden keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

In Ostseebädern wie Ahrenshoop oder Wustrow werden Einwohner und Gäste schon seit Tagen mit Aushängen darauf aufmerksam gemacht. Auf der Insel Hiddensee, auf der traditionell viele Häuser mit Schilfrohr gedeckt sind, gilt das Feuerwerksverbot für alle Ortschaften. Diese Vorschrift habe schon seit Jahrzehnten Bestand. „Der beste Platz für das Feuerwerk ist ohnehin der Strand“, sagte eine Sprecherin des Tourismusbüros in Kloster. Im Ostseebad Prerow auf dem Darß ist die Seebrücke am Nordstrand zum Jahresausklang traditionell Treffpunkt für ein spektakuläres Feuerwerk.

In den Kaiserbädern auf der Insel Usedom hingegen gibt es laut eines Sprechers keine gesonderten Beschränkungen. „Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln für solche Ereignisse: Menschen und Güter dürfen nicht in Gefahr gebracht werden“, sagte er. Ähnlich äußerte sich eine Sprecherin der Kurverwaltung in Sellin auf Rügen.