StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGeimpfte in MV bekommen ab 1. Mai mehr Rechte

Entgegen der Bundesnotbremse

Geimpfte in MV bekommen ab 1. Mai mehr Rechte

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Mecklenburg-Vorpommern nutzt ein Schlupfloch bei der Corona-Notbremse des Bundes und schafft somit schon zum 1. Mai Erleichterungen für Geimpfte.
Veröffentlicht:28.04.2021, 09:46

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Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen. Diese Regel soll laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bereits ab dem 1. Mai gelten.

MV schließt sich anderen Bundesländern an

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen”, sagte die Ministerpräsidentin am Mittwochmorgen. Voraussetzung sei, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

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Die Regel soll im ganzen Land gelten. Deshalb wird Mecklenburg-Vorpommern die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. „Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein?”, fragt Schwesig und handelt entsprechend, in dem sie die Bundesregelung unterläuft.

Gleichstellung auch in Kreisen mit einer Inzidenz über 100

Konkret: In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen”, so die SPD-Politikerin.

Und nennt den entscheidenden Passus, auf den sich Mecklenburg-Vorpommern bei diesem eigenen Weg beruft: „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können”, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung könne damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt seien.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar”, so die Ministerpräsidentin.