StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGericht kippt Gerichtsreform in MV

Kompetenz überschritten

Gericht kippt Gerichtsreform in MV

Greifswald / Lesedauer: 3 min

Das Land hat die künftige Gerichtsstruktur mit der Gerichtsreform zu stark reguliert und speziell mit der Zweigstellenverordnung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, urteilt das Oberverwaltungsgericht.
Veröffentlicht:02.06.2015, 15:51
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Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat Teile der Gerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Danach habe das Land mit der Zweigstellenverordnung gegen höheres Bundesrecht - das Gerichtsverfassungsgesetz - verstoßen. Das Land habe in der Zweigstellenverordnung die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Zweigstellen abschließend und ausnahmslos geregelt, begründete die Vorsitzende Richterin Dorothea ter Veen am Dienstag die Entscheidung. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist jedoch ein Gerichtspräsidium für die Geschäftsverteilung zuständig. Die Zweigstellenverordnung, die die Aufgabenverteilung an den Amtsgerichts-Zweigstellen regelt, wurde mit der Reform erlassen.

Die umstrittene Gerichtsstrukturreform wird seit Oktober 2014 trotz fortwährender Kritik umgesetzt. Damit reagierte das Land eigenen Angaben zufolge auf den demografischen Wandel. Bis 2017 sollen insgesamt 5 von 21 Amtsgerichten geschlossen und 6 zu Zweigstellen umgewandelt werden. Die Amtsgerichte Ueckermünde, Hagenow und Bad Doberan sind bereits dicht. Die Amtsgerichte Anklam, Neustrelitz und Parchim wurden in Zweigstellen umfunktioniert. Gegner der Reform kritisieren, dass mit der Gerichtsneuordnung die erforderliche Bürgernähe verloren geht.

Rechtlich steht das Gesetz mit der OVG-Entscheidung nicht vor dem Aus. Doch der Richterbund sieht sich in seinem Ansinnen bestärkt, die Reform politisch über einen Volksentscheid zu Fall zu bringen. «Es ist eine beeindruckende Entscheidung, die das Gerichtsstrukturgesetz grundsätzlich in Frage stellen muss», kommentierte Dirk Simon, Sprecher des Richterbundes in MV, das Urteil. «Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Rechte eines Gerichtspräsidiums nicht durch Landesrecht ausgehebelt werden können.»

Am Mittwoch stimmt voraussichtlich der Landtag über ein Volksbegehren gegen die umstrittene Reform ab. Möglicherweise wird es nach dem Urteil von Dienstag nochmals hitzige Debatten geben. Sollte das Volksbegehren mit Mehrheit der Regierungsparteien von SPD und CDU ablehnt werden, würde es am 6. September zu einem Volksentscheid kommen. 

Nach Auffassung der Linksfraktion führt das Urteil die gesamte Reform ad absurdum. «Mit dem Urteil fällt die Gerichtsstrukturreform zusammen wie ein Kartenhaus», sagte die rechtspolitische Sprecherin, Barbara Borchardt. Es sei mit dem Urteil abzusehen, dass sich die Aufgaben aus verwaltungstechnischen Gründen künftig auf die Hauptstandorte konzentrieren werden. Die von der Landesregierung gemachte Behauptung, durch die Zweigstellen sei die Justiz in der Fläche gesichert, kann nun endgültig nicht mehr aufrechterhalten werden.

Gegen die Zweigstellenverordnung hatte das Präsidium des Amtsgerichts Stralsund geklagt. Das Amtsgericht Bergen wird zum 23. November 2015 zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Stralsund umgewandelt und wird dann laut Verordnung unter anderem für Zivil-, Familien, Straf-, Bußgeld-, Vollstreckungs- und Beurkundungssachen zuständig sein.  Die Stralsunder Richter kritisierten, dass das Land mit der Zweigstellenverordnung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe und in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen habe. «Wir können mit dem Urteil eine Geschäftsverteilung regeln, die sachgemäß ist und flexibel auf Veränderungen reagieren», begrüßte Amtsgerichtsdirektorin Ulrike Kollwitz die Entscheidung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG hat die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Es werde jetzt geprüft, ob das Land Revision einlegen werde, sagte die zuständige Mitarbeiterin des Justizministeriums im Gerichtssaal. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten erster Einschätzung zufolge den Gerichtspräsidien mehr Kompetenzen bei der Aufgaben- und Geschäftsverteilung zugesprochen werden.