StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGericht verweigert Hamburgern Nutzung von Ferienhaus in MV

Keine Ausnahme

Gericht verweigert Hamburgern Nutzung von Ferienhaus in MV

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Hamburger wollten sich über Ostern in ihrem geräumigen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern von ihrer überstandenen Covid-19-Erkrankung erholen. Ein Gericht in Schwerin lehnte das ab.
Veröffentlicht:09.04.2020, 14:46
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Auch für auswärtige Ferienhausbesitzer mit überstandener Covid-19-Erkrankung bleiben bis nach Ostern Reisen zu ihrem Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern tabu. Das Verwaltungsgericht in Schwerin lehnte am Donnerstag im Eilverfahren den Antrag von in Hamburg lebenden Hausbesitzern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab.

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Laut Gericht hatten die Antragsteller angegeben, sich an ihrem abseits gelegenen und geräumigen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern unter Vermeidung jeglicher Außenkontakte von der Erkrankung erholen zu wollen. Damit bestätigte das Gericht nach eigenen Angaben in diesem Einzelfall das in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes verankerte Verbot aller touristischen Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen, das sich am Donnerstag in anderen Sache ebenfalls mit Klagen gegen die von der Landesregierung erlassenen Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie befasste.

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