Keine Ausnahme
Gericht verweigert Hamburgern Nutzung von Ferienhaus in MV
Schwerin / Lesedauer: 1 min
Auch für auswärtige Ferienhausbesitzer mit überstandener Covid-19-Erkrankung bleiben bis nach Ostern Reisen zu ihrem Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern tabu. Das Verwaltungsgericht in Schwerin lehnte am Donnerstag im Eilverfahren den Antrag von in Hamburg lebenden Hausbesitzern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab.
Mehr lesen: Osterfeuer in ganz MV verboten – „Hoffnungsfeuer” erlaubt
Laut Gericht hatten die Antragsteller angegeben, sich an ihrem abseits gelegenen und geräumigen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern unter Vermeidung jeglicher Außenkontakte von der Erkrankung erholen zu wollen. Damit bestätigte das Gericht nach eigenen Angaben in diesem Einzelfall das in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes verankerte Verbot aller touristischen Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen, das sich am Donnerstag in anderen Sache ebenfalls mit Klagen gegen die von der Landesregierung erlassenen Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie befasste.
Mehr lesen: Können Coronaviren ins Leitungswasser gelangen?