Im Zuge der Lockerungen von Corona-Einschränkungen dürfen von Montag an Hallen- und Spaßbäder wieder öffnen. Vorrang haben nach Angaben der Schweriner Staatskanzlei zunächst der Schul- und Vereinssport sowie Schwimmkurse. Dabei gebe es jedoch Auflagen wie höhere hygienische Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen. Beobachter rechnen damit, dass die Hallenbäder in Kürze auch für die Allgemeinheit wieder zugänglich sein werden.
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Freibäder in MV dürfen bereits seit dem 25. Mai wieder öffnen. Fitnessstudios, Sporthallen, Tanz- und Yogastudios sind unter Auflagen ebenfalls bereits geöffnet.
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