StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernHat Forensik-Personal Ralf J. bei der Flucht geholfen?

Ministerien mauern und blocken

Hat Forensik-Personal Ralf J. bei der Flucht geholfen?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Eine der wichtigsten Fragen in dem spektakulären Fall wollen die Ministerien für Justiz und Gesundheit nicht beantworten. Stattdessen wird gemauert und abgeblock.
Veröffentlicht:20.03.2015, 20:07

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Lückenlose Aufklärung sieht anders aus: Wer hat dem Gewalttäter schon am Freitag vor seiner Flucht verraten, dass er am Montag einen Operationstermin in der Hals-Nasen-Ohren-Klinik hat - obwohl das ausdrücklich verboten ist? Noch wichtiger ist die Frage nach dem Warum. Wurde Ralf J. so etwa vom Personal ein Tipp gegeben, damit er seine Flucht vorbereiten kann? Beihilfe zum Ausbruch gar?

Aber die zuständigen Ministerien in Schwerin mauern – weil sie die möglicherweise unbequeme Antwort schon kennen? So blockte das Gesundheitsministerium am Freitag jede Anfrage des Norkuriers mit dem Hinweis ab, dass in diesem Fall nur das Justizressort Fragen beantworte. Dem Gesundheitsministerium untersteht die Forensische Psychiatrie.

Gegen Ralf J. wird jetzt wegen Freiheitsberaubung ermittelt

Das Justizministerium wiederum wollte nicht einmal darauf antworten, ob in beiden Häusern den Fragen nachgegangen wird und welche Ergebnisse diese Ermittlungen haben. „Hier geht es allein um Sicherheitsfragen, insbesondere um die Überprüfung von Abläufen“, beschied Sprecher Tilo Stolpe schmallippig. Dabei hatte Ministerin Uta-Maria Kuder (CDU) schon am Donnerstag darüber informiert, dass Ralf J. vorab Bescheid wusste war. So habe er ausreichend Zeit gehabt, seine Flucht vorzubereiten.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Rostock Ermittlungen wegen Verdachts auf Freiheitsberaubung und Nötigung aufgenommen, so ein Sprecher. Der geflohene Zweimeter-Mann hatte zwei Pfleger mit einer Schere überwältigt. Man ermittele aber nicht, wer in welcher Absicht Ralf J. vorschriftswidrig informiert habe. „Weil der Ausbruch an sich nicht strafbar ist, ist auch Beihilfe zum Ausbruch nicht strafbar.“