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Fragen zu Corona

Hin und Her zu Gärten in MV – welche Regelung gilt derzeit?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Müssen Ärzte und Angestellte in Praxen Schutzmasken tragen? Sollte ich als Risikopatient meine Auslandsreise stornieren? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es hier.
Veröffentlicht:11.05.2020, 11:23

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Die Dauercamper dürfen wieder einreisen. Dürfen das jetzt auch wieder Bewohner anderer Bundesländer, um zu ihrem Garten nach M-V zu kommen?

Ursprünglich hatte die Landesregierung das noch in der vergangenen Woche erlaubt, am Wochenende aber wieder zurückgenommen, und das, obwohl Dauercamper wieder willkommen sind. Es bleibt also beim Einreiseverbot für Gartenbesitzer, zumindest bis zum 25. Mai.

Eine Ausnahme besteht nur zur Beseitigung von dringend zu behebenden Havarien. In diesem Fall ist nach Auskunft des Innenministeriums eine Einreise als Einzelperson zulässig, und nach der Schadenbehebung muss M-V wieder verlassen werden. Die Dringlichkeit muss plausibel nachzuweisen sein, beispielsweise durch Fotos. Die Bewässerung und Pflege von Pflanzen gelten nicht als dringend zu beseitigende Havarien.

Mehr lesen: Aus welchen Regionen darf man nicht nach MV einreisen?

Sind Arztpraxen verpflichtet, ihren Ärzten und Angestellten das Tragen von Schutzmasken zu verordnen?

Die Landesregierung hat auch für Patienten in Arztpraxen die Maskenpflicht angeordnet. Laut Verordnung müssen auch Angestellte in Einrichtungen mit Publikumsverkehr Mund-Nasen-Schutzmasken tragen. Das ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Beschäftigten zum Beispiel am Tresenbereich einer Arztpraxis durch eine Plexiglasscheibe oder andere Schutzeirnrichtung von den Kunden getrennt sind.

Ich bin Risikopatient. Sollte ich meine Pauschalurlaubesreise für den Sommer im Ausland stornieren?

Wer als Risikopatient der Ansicht ist, dass es in dem betreffenden Urlaubsland besonders viele Corona-Fälle gibt oder aber die Gesundheitsversorgung dort schlecht ist, sollte nach Einschätzung der Verbraucherzentralen die Reise so schnell wie möglich stornieren. Je früher dies geschieht, desto weniger Stornokosten müssen gezahlt werden.

Mehr lesen: Verbraucherzentralen raten von frühzeitigem Stornieren ab

Wir spielen in einem Laienorchester mit 13 Mitgliedern. Dürfen wir uns wieder zu Proben treffen?

Im Außenbereich dürfen Veranstaltungen ab 18. Mai unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern stattfinden. Im geschlossenen Raum sind dann maximal 75 Teilnehmer erlaubt. Dafür ist aber eine Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich.

Ich wohne in Dänemark. Kann ich meine Eltern in M-V besuchen oder würde ich schon bei der Einreise an der Grenze zurückgewiesen?

Zwar sind touristische Einreisen nach M-V aus dem Auslang nicht erlaubt, wohl aber der Besuch der Kernfamilie. Man sollte bei der Grenzkontrolle am besten einen Nachweis über den Wohnort der Eltern vorweisen. Hilfreich könnte es auch sein, wenn man den telefonischen Kontakt zu ihnen herstellen könnte.

Ab wann dürfen in M-V wieder Spielhallen und Casinos öffnen?

In M-V soll das ab den 15 . Juni unter Auflagen möglich sein. Für Brandenburg steht noch kein Termin fest.

Darf ich nach dem 25. Mai mit zwei weiteren Personen, die nicht zur Kernfamilie zählen, in einem Pkw nach Usedom fahren und dort gemeinsam in einem Zimmer übernachten?

Derzeit gilt das Kontaktverbot, wonach man sich im öffentlichen Raum in M-V nur mit Personen des eigenen Haushaltes sowie mit einer weiteren Person und deren Haushaltsmitbewohnern treffen darf. Zum 5. Juni soll diese Regelung überprüft und wenn möglich gelockert oder aber wieder eingeschränkt werden.

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