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Immer weniger haben Lust auf Erklärung zur Grundsteuer

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Viele Betroffene in MV schieben die Abgabe ihrer Daten an die Finanzämter weiter auf die lange Bank. Dabei kann das unter Umständen richtig teuer werden.
Veröffentlicht:06.12.2022, 11:23

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Die Verlängerung des Abgabetermins für die Erklärung zur Grundsteuer hat Folgen: Nach der Verschiebung des Termins durch die Finanzminister der Länder Mitte Oktober haben immer weniger Steuerpflichtige ihre Angaben an die Finanzämter übermittelt.

Nach Angaben des Schweriner Finanzministeriums ist der Eingang abgegebener Erklärungen auf etwa ein Viertel gesunken. Ursprünglich hatten Eigentümer nur vier Monate lang Zeit, bis zum 31. Oktober, ihre Erklärungen abzugeben. Der kurze Zeitraum hatte, verbunden mit bürokratischen Fallstricken, zahlreiche Proteste bei Betroffenen ausgelöst.

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Im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht diktierten Grundsteuerreform müssen allein in MV rund 1,2 Millionen Grundstücke von Privatpersonen und Unternehmen neu bewertet werden. Hintergrund sind überholte Bewertungsmaßstäbe, bei denen in Ostdeutschland bislang das Jahr 1935 für die Wertermittlung zugrunde gelegt wurde. Laut Finanzministerium wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher für rund 303.000 Grundstücke die Erklärungen abgegeben, das entspricht einer Quote von etwa 34 Prozent.

Minister Geue verweist auf Service-Angebote

„Dass die Eingangszahlen seit Bekanntgabe der Fristverlängerung zurückgegangen sind, war erwartbar. Ich möchte alle Betroffenen aber dazu ermuntern, die zusätzlichen Wochen für die Bearbeitung der Anträge effektiv zu nutzen und dies nicht auf die lange Bank zu schieben“, sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD) auf Anfrage.

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Geue selbst hatte sich lange gegen die Fristverlängerung ausgesprochen. Er appellierte an die Steuerpflichtigen, in der verbleibenden Zeit bis Ende Januar die erweiterten Öffnungszeiten der Finanzämter sowie die landesweite Service-Hotline 0385-588-11345 zu nutzen. Es sei nicht davon auszugehen, dass es zu einer weiteren Fristverlängerung kommen werde.

Ministerium droht mit hohen Strafgeldern

Laut Angaben des Finanzministeriums müssen säumige Steuerzahler mit den Folgen leben, die sich aus der Abgabenordnung ergeben. So könne die verspätete Abgabe oder die Verweigerung der Mitwirkung einen Verspätungszuschlag nach sich ziehen. Laut Paragraf 152 der Abgabenordnung kann der Verspätungszuschlag bis zu 25.000 Euro betragen.

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Laut Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat sich die Organisation der Grundsteuerreform bisher als „Schuss in den Ofen“ erwiesen. Aus Sicht von VDGN-Präsident Jochen Brückmann wurden die Betroffenen von den Behörden mit dem Amtsdeutsch der Digitalformate allein gelassen.

„Allerdings kann das dicke Ende für viele erst noch kommen“, warnte er. Der VDGN gehe je nach Lage von einer möglichen Verdoppelung bis Verdreifachung der Grundsteuer aus, wenn die Politik nicht eingreife. Die neue Grundsteuer gilt ab 2025 und ist von Eigentümern und Mietern zu tragen.