Corona-Maßnahmen
Impfkonzept für MV wird vorgestellt – Neue Corona-Regeln in Kraft
Schwerin / Lesedauer: 2 min
Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) stellt am Dienstag dem Kabinett in einer Videokonferenz seine Impfstrategie gegen Corona vor. Noch ist kein Impfstoff zugelassen, doch die Länder arbeiten bereits an der Infrastruktur, um bei einer Zulassung schnell loslegen zu können.
+++ Aktualisierung: MV-Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich optimistisch gezeigt, dass noch in diesem Jahr die ersten Impfungen stattfinden können. MV sei gut vorbereitet, um die Herdenimmunität zu erreichen. Mehr dazu finden Sie in unserem neuen Artikel zu dem Thema "Ab dem 27. Dezember soll geimpft werden."+++
In Mecklenburg-Vorpommern sind rund ein Dutzend Impfzentren geplant. Neben Rostock und Greifswald nannte Glawe bereits Pasewalk, Wismar, Neubrandenburg und Güstrow. Die Impfzentren sollen über alle kreisfreien Städte und Landkreise verteilt sein. Die Bundeswehr soll einbezogen werden. Zum 15. Dezember will MV mit den Impfzentren startklar sein, hatte der Minister am Wochenende angekündigt.
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Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
An diesem Dienstag treten zudem die neuen Corona-Beschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bis zum 20. Dezember dürfen sich danach nur noch fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt für die Theater: Sie dürfen ihre Weihnachtsmärchen vor Schulklassen aufführen. Die ersten starten auch schon am 1. Dezember, wie Sprecher am Montag mitteilten. Für Kindergartenkinder gilt das aber nicht.
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Im Einzelhandel bleibt es beim Alten: Ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist zugelassen. Die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung für großflächigen Einzelhandel geht MV mit Blick auf die vergleichsweise geringeren Infektionszahlen im Nordosten nicht mit.
Urlaub an Weihnachten und Silvester
Hotels und Pensionen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom 23. Dezember bis 1. Januar Familienbesucher beherbergen. Drei Übernachtungen sind für Mitglieder der Kernfamilie erlaubt. Zur Kernfamilie zählen Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern und Urenkel sowie deren Lebenspartner.
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Kosmetik- und Massagesalons sowie Nagelstudios dürfen möglicherweise von Samstag an wieder öffnen, wenn die Corona-Infektionszahlen am Tag davor erkennbar nach unten weisen. Am Freitag sollen die Zahlen angeschaut und überlegt werden, ob zum zweiten Adventswochenende gelockert werden kann.