StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernIn MV-Pflegeheimen wird vierte Corona-Impfung gespritzt

Zweite Booster-Impfung

In MV-Pflegeheimen wird vierte Corona-Impfung gespritzt

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Personal und Bewohner sollen die zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus bekommen. In einer Vorpommern-Stadt wurde bereits begonnen.
Veröffentlicht:18.02.2022, 14:18
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In Pflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns wird damit begonnen, Bewohner und Mitarbeiter zum vierten Mal gegen Corona zu impfen. „Mit einer zweiten Booster-Impfung kann dem nachlassenden Schutz entgegengewirkt werden. Wir planen erneut, mobile Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit gut funktioniert”, erklärte die für die Pandemiebekämpfung zuständige Sozialstaatssekretärin Frauke Hilgemann am Freitag in Schwerin.

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In einigen Regionen wie etwa Stralsund sei mit den Folgeimpfungen bereits begonnen worden, andernorts liefen die Vorbereitungen. Jede Einrichtung erhalte durch das Land ein Angebot, versicherte Hilgemann. Neben den staatlichen mobilen Impfteams kämen erneut aber auch Hausärzte zum Einsatz, hieß es. Vielfach betreuen diese schon über Jahre hinweg Heimbewohner und übernehmen auch das Impfen. In den Seniorenheimen des Landes leben laut Ministerium rund 19.000 Menschen.

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Laut Hilgemann empfiehlt die Ständige Impfkommission für Über-70-Jährige und Menschen mit geschwächtem Immunsystem eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten. Mitarbeiter in medizinischen und Pflegeeinrichtungen sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten bekommen.

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Im Rahmen der nun beginnenden landesweiten Impfaktion würden aber auch Erst-, Zweit- und erste Boosterimpfungen verabreicht. „Mit dieser Möglichkeiten wollen wir auch das Personal ansprechen”, erklärte Hilgemann. Nach Schätzungen des Ministeriums sind etwa 10 Prozent des Pflegepersonals noch nicht gegen Corona geimpft, wobei die Quoten zwischen den Pflegeheimen auch stark schwankt. Vom 15. März an soll eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen gelten. Weil aber noch Unklarheiten zur Umsetzung bestehen, gibt es Zweifeln an einem fristgerechten Beginn.