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Keine Anträge auf Beteiligungen an Windparks

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Gewinne aus Beteiligungen an Windkraftanlagen sollen Gegner besänftigen. Mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes konnte aber noch keine Gemeinde Anteile kaufen.
Veröffentlicht:06.08.2018, 14:07

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Die Hoffnung der Landesregierung auf Akzeptanzsteigerung für neue Windparks durch das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz hat sich bislang nicht erfüllt. Das 2016 vom Landtag beschlossene Gesetz, das Kommunen und deren Bewohnern eine Unternehmensbeteiligung an benachbarten Windparks ermöglicht, sei noch kein einziges Mal zur Anwendung gekommen. „Bislang ist das Gesetz also ein Flopp”, konstatierte die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Mignon Schwenke, am Montag in Schwerin. Sie berief sich dabei auf die Antwort des Energieministeriums auf eine Kleine Anfrage der Oppositionspartei.

Dem Gesetz zufolge müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Durch die so möglichen Unternehmensbeteiligungen sollen Gewinne aus der Ökostrom-Produktion auch in die ländlichen Regionen fließen, in denen die Windräder stehen und nicht nur an die meist in Städten ansässigen Betreiber. Gegen dieses Gesetz sind Beschwerden vor dem Bundes- und vor dem Landesverfassungsgericht anhängig.

36 Projekte im Genehmigungsverfahren

Laut Antwort der Landesregierung befinden sich aktuell 36 Windpark-Projekte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die dann auch unter das Beteiligungsgesetz fallen würden. Die Voraussetzungen für die Anwendungen des Gesetzes erfüllten derzeit die drei Gemeinden Schönberg, Gägelow (beide Landkreis Nordwestmecklenburg) und Siggelkow (Ludwigslust-Parchim). Am Standort Schöneberg habe der Vorhabensträger die kaufberechtigten Gemeinden bereits über die beabsichtigte Offerte informiert, hieß es.

Nach den Worten Schwenkes muss sichergestellt werden, „dass bei den Menschen und den Gemeinden auch tatsächlich eine gute Portion der Gewinne ankommt und nicht etwa ein Minibetrag, der nicht einmal für eine Tüte Pommes am Strand reicht”. Sie sprach sich erneut dafür aus, die Netzentgelte, die in Mecklenburg-Vorpommern mit am höchsten seien, solidarisch auf alle Verbraucher umzulegen. Die Landesregierung weigere sich aber beharrlich, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, kritisierte die Oppositionspolitikerin.