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Nord Stream 2

Klimastiftung wird jetzt doch nicht aufgelöst

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Eigentlich wollte der Vorstand zum 30. September die Klimastiftung abgewickelt haben. Doch daraus wird nichts – der Grund ist eine Millionen-Forderung.
Veröffentlicht:28.09.2022, 15:34

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Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering macht seiner Nachfolgerin das politische Leben weiterhin schwer. Der frühere Regierungschef Mecklenburg-Vorpommerns und heutige Chef der Klimaschutzstiftung verkündete am Mittwochmittag, „dass der Vorstand selbst keinen Auflösungsbeschluss fassen wird, weil er nach wie vor die Voraussetzungen dafür – Unmöglichkeit, weiter Klimaschutz zu machen – als nicht gegeben ansieht”. Zur Erinnerung: Die Klimaschutzstiftung und die Landesregierung hatten sich im Frühsommer diesen Jahres verständigt, die umstrittene Stiftung zum 30. September aufzulösen.

Sellering betonte weiter, dass das Justizministerium als Stiftungsaufsicht die Aufhebung der Stiftung ebenfalls ausdrücklich abgelehnt habe. Und er werde, wie in der gemeinsamen Erklärung mit der Landesregierung vereinbart, erst dann zurücktreten, wenn der Abwicklungsprozess der Stiftung mit „entsprechenden Testaten unabhängiger Wirtschaftsprüfer” abgeschlossen sei, so Sellering. Das aber werde nicht, wie ursprünglich erwartet, bis Ende September 2022 möglich sein.

Kritik an Finanzbehörden

Sellerings Begründung: „Zahlreiche Verzögerungen vor allem durch das Finanzministerium ziehen den Prozess erheblich in die Länge. Durch das völlig unverständliche Verhalten der Finanzbehörden ist erst jetzt eine Schenkungssteuerforderung erhoben worden, die von der Stiftung so nicht akzeptiert werden kann. Die Klärung wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, zumal uns jede Akteneinsicht verweigert wird.” In der vergangenen Wochen hatten die Finanzbehörden die Stiftung zur Zahlung von fast 10 Millionen Euro an Schenkungssteuer auf Zuwendungen des Pipeline-Betreibers Nord Stream 2 aufgefordert.

„Hinzu kommt der versuchte Zugriff der Finanzbehörden auf 23 Millionen Euro, für den Gründe nicht ersichtlich und nicht dargelegt sind”, sagte Sellering. Der Vorstand werde nach Auskunft von Sellering erst dann zurücktreten können, wenn die finanzielle Situation der Stiftung hinsichtlich aller aktuellen Forderungen geklärt sei, um nicht durch einen Rücktritt für einen der Stiftung entstehenden finanziellen Schaden verantwortlich zu sein.