Die Insolvenz des Nürnberger Küchenherstellers „Küchenquelle” sorgt auch im Nordosten für Aufregung bei betroffenen Kunden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale MV melden sich derzeit zahlreiche verunsicherte Kunden in den Beratungsstellen. Dabei gehe es vor allem um das richtige Verhalten in der aktuellen Situation mit dem Ziel, die bestellte und angezahlte Küche zu erhalten.
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Die Verbraucherzentrale rate momentan dringend davon ab, abgeschlossene Verträge im Hinblick auf die Insolvenz jetzt vorschnell zu kündigen, um woanders eine Küche zu kaufen, so Klaus Schmiedeck, Fachgebietsleiter Recht. Ein Insolvenzverfahren sei zunächst kein Kündigungsgrund. Unabhängig davon, dass bei einer solchen Kündigung die bereits geleistete Anzahlung verloren sei, müssten Verbraucher möglicherweise sogar noch mit Schadenersatzforderungen des Insolvenzverwalters rechnen.
Kaufvertrag besteht weiterhin
Wichtigster Schritt sei daher zunächst, den Insolvenzverwalter zu einer Erklärung aufzufordern, ob er am Vertrag festhalten wolle oder nicht. Der geschlossene Kaufvertrag besteht trotz Insolvenz weiter. Erst wenn eine klare Aussage des Insolvenzverwalters dahingehend vorliege, dass der Vertrag nicht erfüllt werden wird, könnten Verbraucher nach einem anderen Anbieter suchen und dort eine Bestellung tätigen.
Das Unternehmen „Küchenquelle” hat unterdessen angekündigt, den Geschäftsbetrieb fortsetzen zu wollen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Patrick Meyerle wolle in den nächsten Tagen prüfen, unter welchen Voraussetzungen es möglich sei, dass die Kunden ihre Küchen auftragsgemäß erhalten, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Von hohen Anzahlungen wird abgeraten
Hintergrund für die Insolvenz sei die schwierige wirtschaftliche Lage infolge massiv gestiegener Kosten für Energie, Rohstoffe und Materialien. Hinzu komme die verzögerte Versorgung mit Elektrogeräten aufgrund von Lieferketten-Unterbrechungen. Dadurch habe sich die durchschnittliche Lieferzeit von Bestellung bis zu Montage der Küche von vier auf sechs Monate verlängert. Das habe zu weiteren Kostensteigerungen geführt, heißt es von Unternehmensseite.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rate grundsätzlich davon ab, hohe Anzahlungen vor Lieferung von bestellten Möbeln oder Küchen zu leisten, so Fachbereichsleiter Schmiedeck. Wenn das Möbelhaus oder das Küchenstudio Insolvenz anmelde, riskierten Kunden oft den Verlust ihrer geleisteten Anzahlungen.