Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern gehen in das dritte Jahr der Corona-Pandemie. Und gerade hat das Virus, diesmal konkret die Omikron-Variante, den Nordosten stärker denn je im Griff. „Niemand kann verlässlich vorhersagen, ob wir Ende Februar das Schlimmste hinter uns haben werden. Tourismus, Gastronomie, Einzelhandel und all die anderen betroffenen Wirtschaftsbereiche sind mehr denn je auf eine fortwährende und verlässliche Unterstützung angewiesen”, machte Lars Schwarz, Präsident der Vereinigung der Unternehmerverbände in Mecklenburg-Vorpommern, am Montagabend deutlich.
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Kurzarbeitergeld soll auslaufen
Diese Unterstützung beziehe sich sowohl auf die Hilfsprogramme als auch auf das Kurzarbeitergeld. In dem Zusammenhang begrüßte Schwarz die Ankündigung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, „sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Maßnahmen über den 31. März hinaus einzusetzen und den Wirtschaftsminister zu bitten, die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften und die Kammern zu einer kurzfristigen Abstimmungsrunde einzuladen”.
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Staat übernimmt Lohnkosten für Betriebe
Zur Erinnerung: Derzeit haben Unternehmen laut Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. März 2022 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Die Bezugsdauer wird für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. März 2022, verlängert – so die aktuelle Regelung.