StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernLandesrechnungshof fordert Abriss von kleinen Dörfern

Maue Zukunft auf dem Land

Landesrechnungshof fordert Abriss von kleinen Dörfern

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Was die Politik sich nicht traut, sprechen jetzt die obersten Rechnungsprüfer aus. Sie haben kommunale Wohnungsunternehmen unter die Lupe genommen. Und sprechen auch von Vetternwirtschaft und Selbstbedienung.
Veröffentlicht:08.01.2015, 19:14

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Der Landesrechnungshof sieht für viele kleine Dörfer besonders im Osten des Landes kaum noch eine Zukunft: „Wir brauchen einen kontrollierten Abbau des Wohnungsbestandes auf dem flachen Lande, um nicht auch noch finanzielle Verbindlichkeiten für leer stehende Wohnungen in der Zukunft zu haben. Es darf in bestimmten Regionen auch keine Neuinvestitionen geben“, forderte am Donnerstag Rechnungshof-Abteilungsleiter Norbert Hempel bei der Vorstellung eines Sonderprüfberichtes über kommunale Wohnungsgesellschaften in MV.

Stattdessen sollten kleinere städtische Zentren gestärkt werden. Dort könnten dann auch ältere Menschen, die bislang auf Dörfern lebten, besser untergebracht und versorgt werden, weil Infrastruktur wie Ärzte, öffentlicher Nahverkehr und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind.

Im Osten sinkt die Bevölkerungszahl am meisten

Hintergrund der Forderungen ist ein Stresstest, dem die Wohnungsunternehmen unterzogen worden sind. Dabei gingen die obersten Rechnungsprüfer des Landes zuerst von einer stetig sinkenden Bevölkerungszahl aus. „Der Bevölkerungsrückgang ist umso größer, je mehr man in den Osten kommt. Und auch die ländlichen Räume sind viel stärker betroffen.

Je näher man hingegen der Küste kommt, desto niedriger wird der Rückgang“, sagte Hempel. Die Wohnungsunternehmen in den besonders gefährdeten Regionen habe man unter die Lupe genommen – insgesamt 36 von 96 in MV.

Herausgekommen sei, dass im Jahr 2020 lediglich vier schuldenfrei dastünden, 21 aber mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus den Mieten für Zinsen und Tilgung aufbringen müssen. Eine solche Quote gelte in der Branche als kritischer Wert. Bis spätestens 2030 würden diese 50 Prozent bei fast allen Unternehmen des ländlichen Raum erreicht, sieben kämen sogar auf über 65 Prozent: „Da kriselt es richtig.“

Kleine Wohngesellschaften sind problematisch

Namen nannte der Abteilungsleiter allerdings nicht. Bewertet wurde auch die jüngste wirtschaftliche Situation. Stichtag war der 31. Dezember 2011. Dabei erreichten zwei Unternehmen aus den Kreisen Ludwiglust-Parchim und Rostock lediglich zwei von insgesamt 12 Bewertungspunkten. Und nur vier die volle Punktzahl. Sie haben ihren Sitz in den Kreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald.

Ein echtes Problem seien Mikrogesellschaften, die nur sehr wenige Wohnungen vermieteten, so Hempel. In dem Bericht finden sich denn auch Unternehmen mit gerade mal 30 Wohnungen. Aber auch dort müssen beispielsweise Geschäftsführergehälter bezahlt werden.

Der ironische Kommentar des Rechnungsprüfers dazu: „Solche Mikrogesellschaften sind manchmal auch dazu da, an sich ehrenamtlich tätige Menschen zu alimentieren.“ Heißt übersetzt: Der eine oder andere Dorfbürgermeister findet dort einen Job oder auch ein Verwandter oder Bekannter.

Kommunalen Wohngesellschaften drohen steigende Leerstände

Geprüft wurden zudem exemplarisch Unternehmen in vier ausgewählten kleineren Zentren – Neustrelitz, Wolgast, Güstrow und Parchim. Auch an solchen Kommunen werde der Bevölkerungsrückgang nicht gänzlich vorbeigehen. Man habe aber festgestellt, dass dort Konzepte erstellt und umgesetzt würden, mit denen der Wandel voraussichtlich bewältigt werden kann.

„Nur wenige kommunale Wohnungsgesellschaften werden wahrscheinlich auch langfristig nicht von steigenden Leerständen und stagnierenden Mieten betroffen sein. Alle anderen müssen so schnell wie möglich Konzepte zur Risikovermeidung erarbeiten.“