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Vorpommern-Rügen

Landkreis impfte schon Teile seiner Mitarbeiter

Stralsund / Lesedauer: 2 min

Für den Landrat von Vorpommern-Rügen bleibt seine voreilige Corona-Impfung ohne strafrechtliche Folgen. Doch damit ist das zweifelhafte Impfverhalten noch nicht abgeschlossen.
Veröffentlicht:25.02.2021, 17:16
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Die Staatsanwaltschaft Stralsund wird kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Stephan Kerth einleiten. „Die für eine strafbare veruntreuende Unterschlagung erforderliche rechtswidrige Zueignung des Impfstoffs ergibt sich aus dem ermittelten Sachverhalt nicht. Maßgeblich ist insoweit, dass zu dem Zeitpunkt, kurz vor Schluss des ersten Betriebstags des Impfzentrums, keine Personen der 1. Priorisierungsgruppe anwesend waren oder so kurzfristig erreicht werden konnten”, begründete die Staatsanwaltschaft am Donnerstag ihre rechtliche Position.

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Nachrückerlisten zur kurzfristigen Erreichbarkeit von Personen der 1. Priorisierungsgruppe hätten zu dem Zeitpunkt noch nicht bestanden. Der bereits aufgezogene Impfstoff hätte vernichtet werden müssen, so die Staatsanwaltschaft. Und: „Das Angebot dieses Impfstoffs nicht abgelehnt zu haben, stellt keine rechtswidrige Zueignung im Sinne der Strafvorschrift dar.”

Doch Kerth, der sich am 12. Januar zur Eröffnung des Impfzentrums in Stralsund die erste Dosis verabreichen ließ, war offenbar nicht der einzige Landkreisbedienstete, der den kurzen Weg zum Impfen nutzte.

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Personenpool von etwa 600 Menschen

Denn es gab eine wichtige Erkenntnis an diesem Eröffnungsabend: Es fehlte nach Angaben des Landkreises eine Liste mit „Ersatzpersonen”, die im Falle von vor Vernichtung bedrohter Impfdosen für eine Impfung bereit und schnellst möglich vor Ort sein konnten. Deshalb sei in den Folgetagen mit der Erarbeitung dieser Liste begonnen worden.

Um Impfstoff nicht wegwerfen zu müssen, laute die deutliche Maßgabe der Kreisverwaltung: „Kurzfristig verfügbare Personen, die selbst in Corona-Testungen oder operativ in das Impfen eingebunden sind, zu kontaktierten, um ihre Impfbereitschaft zu erfragen. Telefoniert wurde über die Leistungserbringer im Rettungsdienst, und der Rettungsleitstelle mit Notärzten und Notfallsanitätern. Dies umfasst einen Personenpool von etwa 600 Menschen im Landkreis Vorpommern-Rügen.”

Prioritätenliste für Rest-Impfdosen

Die Kreisverwaltung räumte in einer Pressemitteilung aber auch ein, „dass zum Ende einer Woche, unter dem Vorzeichen des nicht mehr anderweitig auszuschließenden Verfalls von Impfstoff, auch Impfungen an Mitarbeitende der Verwaltung vergeben wurden, die nicht operativ in der Corona-Pandemie-Bekämpfung tätig waren”. Dies sei aber die absolute Ausnahme gewesen, so der Landkreis.

Aus den anfänglich massiv bestehenden Schwierigkeiten seien mittlerweile Lehren gezogen worden. „Die Prioritätenliste für die Vergabe von Restdosen wurde erstellt, die Struktur des Impfzentrums optimiert und umgestellt, das Personal erheblich aufgestockt. Seit dem Monatswechsel steht dem organisatorischen Leiter des Impfzentrums auch ein ärztlicher Leiter zur Seite, der die Prioritätenlisten für den Umgang mit Restdosen täglich aktualisiert und nach Dringlichkeit ordnet. Nur auf der Grundlage dieser Liste werden Restdosen seither verimpft”, betonte der Landkreis.